Siegsdorfer Gemeinderat schafft Voraussetzungen für die Zukunftspläne
Die Ideen der Adelholzener Alpenquellen sprudeln
- VonFranz Krammerschließen
Die Gemeinde Siegsdorf ändert ihren Flächennutzungsplan und stellt parallel dazu einen Bebauungsplan auf, damit sich die Adelholzener Alpenquellen weiter entwickeln können. Der heimische Betrieb will erweitern und die Gemeinde Siegsdorf ist in erster Linie von baulichen Maßnahmen betroffen.
Siegsdorf – In zwei Tagesordnungspunkten behandelte der Siegsdorfer Gemeinderat die Zukunftspläne der Adelholzener Alpenquellen zur weiteren Entwicklung des Brunnenbetriebes. Zum einen handelt es sich um die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde, in dem die Nutzungsart des Bereiches geändert werden muss, zum zweiten um die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen. Beide Punkte beschied das Gremium mit jeweils einer Gegenstimme positiv.
Die beiden Verfahren laufen parallel
Nach Absprache mit den Behörden und der Nachbargemeinde Bergen können beide Verfahren im Parallelverfahren abgewickelt werden. Bürgermeister Thomas Kamm (UW) ging kurz auf die Vorgeschichte der Planungen des Zukunftskonzept „Adelholzen 2040“ ein und stellte die einzelnen Projektabschritte noch einmal vor.
In gemeinsamen Sitzungen mit den Gemeinderäten aus Bergen und Siegsdorf und einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Festsaal Bergen hatten die Alpenquellen ihr aufwändiges Zukunftskonzept bereits vorgestellt und die, natürlich jeweils von der Marktsituation abhängigen, Expansionsschritte begründet.
Wie Kamm betonte, ist die Gemeinde Siegsdorf in ihrem Bereich dabei in erster Linie mit baulichen Erweiterungen konfrontiert. Er erläuterte auch die intensive Zusammenarbeit im Vorfeld, die es ermögliche, bei der Auswahl der fast ausschließlich regional angesiedelten Planungsfirmen ein gewichtiges Wort mitzureden.
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Aus der Fraktion „Bündnis 90 die Grünen“ kamen dazu einige Fragen zur Wasserentnahme, zur Abwasserentsorgung und zum zusätzlichen Flächenverbrauch, die aber noch nicht abschließend beantwortet werden konnten. Dr. Christian Gerhart (BfS) wollte das Thema Wohnbedarf für die zusätzlich geplanten Arbeitsplätze im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geklärt wissen – ein Vorgang der laut Verwaltung aber sinnvoll erst im Zuge der öffentlichen Beteiligung ins Verfahren eingebracht werden kann. Hubert Wolff (CSU) wollte sichergestellt wissen, dass durch die zusätzliche Belastung der Bauverwaltung mit dem aufwändigen Verfahren nicht die „kleinen Bauwerber“ in den Hintergrund gedrängt werden und länger auf ihre Bearbeitung warten müssten.
Bürgermeister Kamm versicherte, dass nach Absprache mit den Alpenquellen die Planer alle geforderten Informationen erarbeiten und zur Verfügung stellen müssen, um die Bauverwaltungen der beiden Gemeinden zu entlasten.
Lastwagen-Transporte statt Nachhaltigkeit
„Brauchen wir diese Expansion eigentlich – macht sie Sinn?“ fragte SPD-Gemeinderat Sepp Egger und monierte vor allem die fehlende Nachhaltigkeit bei den Vertriebswegen, die auch künftig in erster Linie über Lastwagen-Transporte abgewickelt werden sollen.
Mit einer Gegenstimme brachte das Gremium dann die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Siegsdorf mit der Änderung der Nutzungsart im Bereich Bad Adelholzen auf den Weg. Da die Alpenquellen auch Fruchtkonzentrate zur Getränkeherstellung verwenden und dabei eine „Kapazität von 300 Tonnen Fertig-Erzeugnissen je Tag“ überschreiten, ist laut Bundes-Immissionsschutz-Verordnung ein Genehmigungsverfahren notwendig. Aufgrund dieser Tatsache ist das bisherige „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ im Flächennutzungsplan in ein „Industriegebiet“ umzuwandeln. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen ist das Büro Planungsgruppe Strasser aus Traunstein beauftragt worden.
Die Kosten muss das Unternehmen zahlen
Ebenfalls mit einer Gegenstimme wurde dann der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Adelholzen – Betriebskonzept 2040“ auf den Weg gebracht. Dabei hat sämtliche anfallenden Kosten der Veranlasser zu übernehmen, was im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu sichern ist.