Gemeinderat ändert Bebauungsplan
Chieminger Betrieb will Standort sichern
Die Gemeinde Chieming unterstützt ein einheimisches Unternehmen, dass es sich vor Ort entwickeln kann. Allerdings gibt es klare Maßgaben.
Von Arno Zandl
Chieming – Der Chieminger Gemeinderat unterstützt ein heimisches Unternehmen, sich entwickeln zu können und den Standort zu sichern. Deshalb ändert es den betreffenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Egerer I“ und schafft die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Um- und Ausbauten. In der jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat nun bei einer Enthaltung die Planung aufgrund des vorgelegten Planungskonzepts. Es enthielt sich Martin Pauli (CSU) als Geschäftsführer der von der Bauleitplanung betroffenen Firma Oldenburg.
Erhöhungen nur im Innenbereich
Betroffen von der Änderung sind die Grundstücke in der Engfeldstraße 2 und 4. An den Beschluss sind mehrere Bedingungen geknüpft was Höhen und die Dächer betrifft. Denn: „Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sollten möglichst gering gehalten werden, da die Erhöhung lediglich im Innenbereich des Gewerbegebietes erfolgt. Eine entsprechende Erhöhung am Rand des Gewerbegebietes in Richtung Weidach nach Norden und Richtung Mischgebiet im Süden wird damit nicht in Aussicht gestellt“, so die Beschlussvorgabe.
Aufgrund der geplanten Höhe des Lager- und Werkgebäudes muss ein Abstand von 3,20 Meter zum Grundstück Eichfeldstraße 6 eingehalten werden. Eine Berechnung der Grundfläche ist noch vorzulegen, um zu prüfen, ob abweichende Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich sind.
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Sollte eine Abweichung erforderlich sein, so ist dies entsprechend zu begründen und gegebenenfalls entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu benennen. Die entstehenden Kosten im Zuge der Baulandausweisung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Nach derzeitiger Einschätzung betrifft dies insbesondere die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes und der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung.
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Um den Standort in Chieming zu sichern, sind für die Firma Oldenburg verschiedene Um- und Neubauten erforderlich. So der Abriss von Bestandsbauten auf einer Fläche von circa 2585 Quadratmetern und einer Höhe von etwa 16 Metern. Weiter ist ein Verbindungsbau neben den Silos vorgesehen, die bestehende Überdachung zwischen zwei Hallen soll zu einer geschlossenen Halle verbaut werden. Dazu wird ein zweiter Dachaufbau notwendig analog zum bestehenden. Außerdem sollen weiteren Silos zur Rohstofflagerung errichtet werden.
Gebäudehöhen und Dachform vorgeschrieben
Die dafür notwendigen Änderungen im Bebauungsplan betreffen die Festsetzung der Gebäudehöhen und der Dachform (Flachdach) für Lager- und Werkstattneubau und die Silos, die Festsetzung der seitlichen Wandhöhe für die zwei erhöhten Dachaufbauten, die Festlegung der Baugrenzen mit jeweiliger Festsetzung der Gebäudehöhen beziehungsweise seitlichen Wandhöhen und die Anpassung der Grundflächenzahl.
Zum Vorhaben fand laut Sachvorlage der Verwaltung bereits eine Ortsbegehung mit dem Antragsteller und dem Landratsamt statt. Der Unternehmer habe die betriebliche Notwendigkeit des Vorhabens und die erforderliche Höhe der geplanten Neubauten dargelegt. „Von Seiten des Landratsamtes wird das Vorhaben befürwortet und unterstützt. Positiv gesehen wird der Aspekt des Flächensparens, insofern Nutzungen übereinander gestapelt werden“, so Bürgermeister Stefan Reichelt (CSU) in der Gemeinderatssitzung. Insbesondere im gewerblichen Bereich sei diese Bauweise im Landkreis selten.
Schalltechnische Untersuchung
Durch die Lage mitten im Gewerbegebiet könne die optisch beeinträchtigende Höhenentwicklung als nachrangig erachtet werden. Die zusätzlichen Aufbauten für Photovoltaik-Anlagen werden als sinngebend erachtet, sollten aber so gering und unauffällig als möglich gehalten werden.
Der Randbereich des Gewerbegebiets mit den Satteldächern solle auf jeden Fall erhalten bleiben. Nach Einschätzung des Sachgebiets Immissionsschutz ist im Rahmen der Bauleitplanung eine schalltechnische Untersuchung erforderlich.
Firma lädt interessierte Bürger zur Infoveranstaltung ein
Reichelt wies darauf hin, dass zum momentanen Zeitpunkt über das Bauvorhaben noch nicht zu entscheiden sei. Erst erfolge eine öffentliche Präsentation, und frühestens nach zwei bis drei Monaten werde ein Bauplan-Entwurf öffentlich ausgelegt. Die Bebauungsplan-Änderung sei noch keine Grundlage für eine Baugenehmigung.
Die Firma Oldenburg möchte interessierten Bürgern das Bauvorhaben öffentlich vorstellen. Der Termin ist am Dienstag, 3. Mai um, 18:30 Uhr, vor der nächsten Gemeinderatssitzung im Haus des Gastes.