Naturschützer klagen
Zwei Eilanträge gegen Wolfsabschuss im Chiemgau – Jäger fürchten Stigmatisierung
- VonHeidi Geyerschließen
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München/Traunstein – Der Bund Naturschutz und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe haben Eilanträge gegen die Entnahme des „Problemwolfs“ im Chiemgau gestellt. Darf der Wolf dennoch getötet werden?
Beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München sind mittlerweile zwei Eilanträge vom Bund Naturschutz und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe gegen die Abschussgenehmigung für den Traunsteiner Wolf eingegangen. Das bestätigte am Donnerstag, 20. Januar 2022, eine Gerichtssprecherin. Die Allgemeinverfügung gilt jedoch weiter, bis das Gericht entscheidet. Wann es so weit sein wird, könne aktuell noch nicht prognostiziert werden, hieß es..
Neben der Klage könnte die Entnahme womöglich auch daran scheitern, dass sich zu wenige Jäger zur Entnahme bereit erklären. Die Regierung von Oberbayern möchte aus Datenschutzgründen keine Zahlen veröffentlichen, wie viele Jäger sich bislang gemeldet haben. Am Montag, 24. Januar 2022, läuft bereits die Frist für die Entnahmeregistrierung aus. Laut Landratsamt Traunstein seien die ersten Rückmeldungen noch „nicht aussagekräftig“ gewesen.
„Nicht zum Sündenbock“
Ernst Weidenbusch, Präsident des Bayerischen Jagdverbands, sieht den Auftrag für den Abschuss nicht bei seinen Mitgliedern und verweist auf die Klage und die dadurch fehlende Rechtssicherheit. „Unsere Mitglieder werden sich jedenfalls nicht zum Sündenbock machen zu lassen“, so Weidenbusch.
Die Traunsteiner Landtagsabgeordnete Gisela Sengl (Die Grünen) hatte am Dienstag zu einem Runden Tisch mit Betroffenen und Naturschützern geladen. Sie sprach sich für ein regionales Bestandsmanagement aus und versicherte den Anwesenden, sich dafür einzusetzen. „Wir brauchen pragmatische Lösungen“, betonte Sengl.