Die Verwaltungsgemeinschaft informiert
So wollen der Bürgermeister und die Geschäftsräte die Verwaltung Breitbrunn entlasten
- VonElisabeth Kirchnerschließen
Ohne Gegenstimme beschloss das Gremium der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn (VG), dass die Prüfung der Jahresrechnung anzunehmen und die Verwaltung zu entlasten ist.
Breitbrunn – Bürgermeister Armin Krämmer von der Fraueninsel sowie die Gemeinschaftsräte Georg Anderl und Markus Thalhauser hatten die Prüfung der Jahresrechnung 2021 übernommen. Krämmer erklärte, dass bei der Prüfung alle erforderlichen Unterlagen lückenlos zur Verfügung gestellt wurden und aufgetretene Fragen mit der Verwaltung geklärt werden konnten. Die Unterlagen seien „perfekt geführt“, bescheinigte Krämmer namens seiner Kollegen vom Prüfungsausschuss.
Kinderhaus St. Johannes bekommt Kreditermächtigung übertragen
Die Feststellung der Jahresrechnung übernahm Geschäftsstellenleiter Thomas Wagner. Die Summe der bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben des Verwaltungshaushaltes macht 2,273 Millionen Euro aus, die des Vermögenshaushaltes 1,870 Millionen Euro. An den Verwaltungshaushalt konnten aus dem Vermögenshaushalt 346 391,30 Euro zugeführt werden, an die allgemeine Rücklage weitere 184 133,25 Euro. Ins Folgejahr wurde die Kreditermächtigung und die Erweiterung für das Kinderhaus St. Johannes in Gstadt übertragen.
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Geltender Kreditsatz bleibt erhalten
Anderl hakte nach: „Die beiden Beträge in Höhe von jeweils 1,25 Mio Euro heben sich doch auf.“ Wagner erklärte, dass dieser Zug nötig war, denn ohne Genehmigung dieser Summe für die Erweiterung des Kinderhauses hätte die KfW keine Mittel ausbezahlt. Breitbrunns Bürgermeister und VG-Vorsitzender Anton Baumgartner ergänzte, dass der damals geltende Kreditsatz in Höhe von 1,06 Prozent damit gesichert bleibe. Aktuell liege der Zinssatz nämlich bei 2,22 Prozent. Der Abschluss der Jahresrechnung wurde vom Gremium der VG ohne weitere Nachfragen einstimmig angenommen.
Stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender Bernhard Hainz übernahm die Entlastung für das vergangene Haushaltsjahr. Er sagte, dass eine Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung mit nachfolgendem Feststellungsbeschluss von der Gemeinschaftsversammlung beschlossen werden könne. Es hätten sich keine Anhaltspunkte, die einer Entlastung entgegenstehen, ergeben. Bis auf Baumgartner, der sich wegen persönlicher Beteiligung enthielt, stimmten alle übrigen VG-Mitglieder für die Entlastung.
BS