Aus dem Gemeinderat
Bauantrag für Wohnhaus in Gstadt abgelehnt – Kleineres Grundstück könnte helfen
- VonElisabeth Kirchnerschließen
Bis auf ein Gremiumsmitglied lehnten alle Gemeinderäte Gstadts in ihrer jüngsten Sitzung den Bauantrag eines Bauwerbers ab, der mittels Befreiungen an der Seestraße ein freistehendes Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten errichten wollte.
Gstadt – Für den Fall, dass der Bauwerber die geplante Grundstücksfläche verkleinert und eine Bebauungsplanänderung veranlasst, gab es allerdings ein geschlossenes Ja.
Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser hatte zuvor den Antrag näher erläutert. Das geplante Gebäude soll auf dem 680 Quadratmeter großen Grundstück eine Grundfläche von 164,04 Quadratmetern bekommen, zulässig wären nach dem seit 2006 rechtsverbindlichen Bebauungsplan allerdings nur 136 Quadratmeter. Im Nordosten wird die Baugrenze im unterirdischen Teil um rund zwei Quadratmeter überschritten, ohne die nachbarschaftlichen Belange dadurch zu beeinträchtigen. Gleichwohl wäre auch hierfür eine Befreiung notwendig, so Kaiser weiter. Und schließlich soll statt der Stand- oder Kreuzbiegel eine Schleppgaube eingebaut werden.
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Kaiser erklärte weiter, dass die als Bezugsfall geltenden Gebäude in der Umgebung schon vor der Rechtsverbindlichkeit genehmigt wurden. Die geschah unter der Auflage, dass sich das jeweilige Vorhaben in die umliegende Bebauung und den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan einfügt.
Da durch die Abweichungen die Grundzüge des Bebauungsplans berührt werden, wird eine Änderung des Plans für dieses Grundstück als notwendig erachtet, befand Bauamtsleiter Kaiser. Während Georg Kreisel (Bürgerliste) den vorliegenden Antrag guthieß, befürwortete Bürgermeister Bernhard Hainz (FW) eine Verkleinerung des Baukörpers auf 150 Quadratmeter. Der Bauwerber habe Eigenbedarf angemeldet. Im Sinne der Gleichbehandlung müsse auch hier, wie schon bei den bestehenden Nachbarbauten, gelten, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Michael Rappel und Josef Gartner (FW) sahen das ähnlich, wenngleich Gartner noch anfügte, dass er „kein Freund von Schleppgauben“ sei. Nach kurzer Debatte ließ Hainz über den Bauantrag abstimmen, dem nur Kreisel zustimmte, alle anderen waren dagegen. In einem zweiten Beschlussvorschlag wurden die drei Befreiungen aus dem ersten Antrag – eine Verkleinerung der Grundstücksfläche auf 150 Quadratmeter, eine Überschreitung des Baufensters und eine Schleppgaube – miteingearbeitet. Der Bauwerber muss den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung ändern lassen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium geschlossen.