Amtsgericht Traunstein: 22-jährigen Biker für waghalsiges Überholmanöver verurteilt
- VonMonika Kretzmer-Diepoldschließen
Drei Verletzte, zwei davon schwer, forderte ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Motorrädern am Vormittag des 12. Oktober 2019 auf der Bundesstraße B 305 zwischen Grassau und Rottau im Bereich Klaushäusl.Jetzt stand der Unvallverursacher vor Gericht.
Traunstein/Grassau – Den Unfallverursacher, einen 22 Jahre alten Mann aus dem Achental, verurteilte das Amtsgericht Traunstein mit Richter Christopher Stehberger wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und zweifacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 80 Euro, also insgesamt 4 800 Euro, und einem achtmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Schwere Verletzungen
Gemäß Anklage von Staatsanwalt Nils Wewer fuhr der 22-Jährige an jenem Tag gegen 10.20 Uhr mit seiner Aprilia und zwei anderen Bikern in Richtung Bernau. Nahe des Klaushäusls überholte er als zweiter der dreiköpfigen Motorradgruppe mit sehr hoher Geschwindigkeit einen Pkw – trotz Überholverbot mit durchgezogenen weißer Linie und noch dazu nur auf dem Hinterrad fahrend. Dabei fuhr er auf ein vorausfahrendes Motorrad Ducati auf.
Dessen Fahrer stürzte, ebenso der Angeklagte. Der dritte der Biker raste in die beiden anderen hinein und kam ebenfalls zu Sturz. Alle drei erlitten Verletzungen, teils mit mehreren Knochenbrüchen, Prellungen und Kopfverletzungen. Rettungshubschrauber brachten die beiden Schwerverletzten, darunter der Angeklagte, in die Kliniken nach Traunstein und Salzburg. Nur ein 34-Jähriger kam mit leichteren Verletzungen davon. Eines der drei Motorräder war bei der Havarie der Biker in Brand geraten. Der Sachschaden summierte sich auf rund 45 000 Euro. Mehrere Stunden musste die B 305 gesperrt werden.
60 Feuerwehrleute im Einsatz
60 Feuerwehrleute aus Grassau und Rottau waren damals im Einsatz. Zur Klärung des Unfallhergangs zog die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Gutachter zu.
Gegen den jetzigen Angeklagten erging ein Strafbefehl des Amtsgerichts Traunstein, gegen den er mit seinem Verteidiger, Pierre Torster aus Stephanskirchen, Einspruch einlegte.
Dabei wandte er sich, wie es in der mündlichen Verhandlung hieß, weniger gegen die Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro, sondern vorrangig gegen den Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr – für alle Klassen.
Der 22-Jährige gab an, über den Unfall nichts mehr zu wissen. Man sei zu dritt an einer Tankstelle in Grassau losgefahren: „Dann muss der Unfall passiert sein.“ Er sprach von einer „großen Leistung seiner Maschine, mit der man auf einem Rad fahren kann“. Inzwischen lenke er kein Motorrad mehr. Er sei auf den Pkw-Führerschein aus beruflichen wie familiären Gründen angewiesen.
Mehrere Verbote ignoriert
Dazu Staatsanwalt Nils Wewer: „Dieses Problem hat jeder nach dem Führerscheinentzug. Das muss man sich schon vorher überlegen.“ Hier liege ein Regelfall vor, für den er keine Ausnahme sehe. Der Angeklagte habe mehrere Verbote ignoriert und eine große Gefahrenquelle geschaffen. Nach Hinweisen des Richters auf die strafmindernde Wirkung eines Geständnisses beschränkte der 22-Jährige seinen Einspruch auf die Strafhöhe. Er blieb dabei, nichts mehr über den Unfall zu wissen. Es könne aber so gewesen sein.
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Staatsanwalt Nils Wewer betonte, damit erkenne der 22-Jährige den Tatvorwurf erstmals an. Wegen des Geständnisses könne die Zahl der Tagessätze auf 60 reduziert werden. Die Fahrerlaubnis müsse für zehn Monate entzogen werden.
Eine „unbillige Härte“ verneinte der Ankläger. Verteidiger Pierre Torster gab dem grundsätzlich recht: „Zehn Monate sind angemessen – aber nicht für alle Klassen.“ Im „letzten Wort“ beteuerte der 22-Jährige: „Wenn es so passiert ist, wie es im Gutachten steht, tut es mir wirklich leid. Ich kann mich nur entschuldigen.“
Im Urteil nahm Richter Christopher Stehberger beim Führerscheinentzug die Klassen B und BE, also für Pkw und solche mit Anhänger, aus. Man könne im vorliegenden Fall das „Hobby Motorradfahren“ vom Autofahren trennen.