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Drei Anträge für Mobilfunkmasten in Siegsdorf: So hat der Gemeinderat entschieden

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Von: Franz Krammer

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Der bestehende Sendemast in Hinterwelln.
Der bestehende Sendemast in Hinterwelln. © Krammer

Siegsdorf sucht wegen des Standorts eines neuen Funkmastens ein Dialogverfahren mit Betreibern und Bürgern. Drei Anträge zum Neu- oder Ersatzbau von Mobilfunkmasten im Gemeindebereich standen jüngst auf der Tagesordnung des Siegsdorfer Gemeinderates.

Siegsdorf – Für alle drei Verfahren wurde einstimmig die Zurückstellung erteilt, um die derzeit laufende Erstellung eines „Teil-Flächennutzungsplanes für Mobilfunkversorgung“ nicht zu gefährden. Der Bauantrag für den Neubau eines Betonmastes mit 30 Meter Höhe und den Rückbau des bestehenden Mobilfunkmastes in Hinterwelln war bei der Gemeinde im Januar eingegangen. Am Standort besteht seit 1983 eine Mobilfunkstation, die nun etwas weiter südlich erneuert werden soll.

Da zum Zeitpunkt des Antrages bereits die Vorbereitungen zum „Mobilfunkkonzept“ der Gemeinde liefen, verweigerte man das gemeindliche Einvernehmen, um die automatische Zustimmungsfiktion zu umgehen und die im Konzept geforderte einzelne Beurteilung der Anträge zu ermöglichen.

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Nun hat das EMF-Institut Dr. Nießen den Standort untersucht und mehrere Alternativmöglichkeiten vorgeschlagen. Mit diesen Vorschlägen wird man nun für den Standort Hinterwelln ebenso in das Dialogverfahren einsteigen wie bei einem weiteren Antrag in Vogling-Hub.

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Hier hatte die beauftragte Firma einen Antrag auf Verlängerung der Standzeit für eine „Temporäre Basisstation C724MXLC5N, MRT25“ gestellt, der bereits ohne Ankündigung an die Gemeinde errichtet worden war. Auch in diesem Bereich hat die Gemeinde in Verbindung mit dem EMF-Institut bereits Untersuchungen durchgeführt und als Ziel einen Standort für eine Kombination aus den Standorten in Hub und dem geplanten Neubau in Unterwelln vorgeschlagen, den aber auch mehrere Anbieter nutzen sollten.

Um diesen Vorschlag ins Dialogverfahren einzubringen und den Planungsarbeiten der Gemeinde nicht vorzugreifen, wurde der Antrag nach dem Baugesetzbuch für vorläufig ein Jahr zurückgestellt.

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Gleiches gilt auch für einen weiteren beantragten Neubau-Standort auf einem Grundstück der Bundesautobahnen in Unterwelln. Hier ist ein 40 Meter hoher Schleuderbeton-Mast geplant für den die gleichen Kriterien einer gewünschten, anbieterübergreifenden Kombination der Standorte Hub und Unterwelln greifen würden.

Auch dieser Antrag wurde mit sofortiger Vollziehbarkeit für ein Jahr stillgelegt, um im Dialog mit den Betreibern eine für die Gemeinde und ihre Bürger vertretbare Lösung zu finden.

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