Bauantrag zugestimmt
Wird am Dorfplatz Feldkirchen gebaut oder geklagt? Anwälte raten vom Projekt ab
- VonKathrin Gerlachschließen
Dreimal hat die Neugestaltung des Dorfplatzes in Feldkirchen nun schon grünes Licht bekommen: von Bürgern, Bauausschuss und Gemeinderat. Doch was passiert, wenn das Landratsamt das Projekt genehmigt hat? Folgt dann ein Rechtsstreit?
Feldkirchen-Westerham – Die Weichen sind gestellt. Nach langjährigen Diskussionen hat die Neugestaltung des Dorfplatzes in Feldkirchen nun allseits grünes Licht bekommen.
Schon in der digitalen Bürgerversammlung am 10. Februar forderten die Bürger, dass das Projekt sofort umgesetzt und die Beruhigung der Staatsstraße parallel dazu vorangetrieben werden solle. Wenige Tage später sprach sich der Gemeinderat mit 15:9 dafür aus, die Realisierung des Projektes unverzüglich umzusetzen. Nun hat der Bauausschuss auch dem Bauantrag zur Errichtung des Ensembles mit 6:3 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Sobald die Baugenehmigung des Landratsamtes Rosenheim und die Genehmigung für den vorzeitigen Baubeginn von den Förderstellen vorliegen, kann die Ausschreibung beginnen. Zwar möchte die Gemeinde noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten starten. Ob das allerdings zu schaffen ist, bleibt abzuwarten.
Ursprünglich war der erste Spatenstich bereits für das Frühjahr geplant, sollte die neue Ortsmitte schon im Sommer 2023 eingeweiht werden.
Abzuwarten bleibt nun aber auch, ob gegen eine Baugenehmigung tatsächlich Klage eingereicht wird und welche konkreten Auswirkungen diese hätte.
Anwohner des Dorfplatzes 3 haben die Münchener Anwaltskanzlei Lutz und Abel beauftragt, die vorgesehene Planung auf ihre bauplanungsrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen und gegen eine eventuelle Baugenehmigung durch das Landratsamt für das neue Ensemble Klage einzureichen.
In einem Schreiben an Bürgermeister Hans Schaberl teilte Anwalt Dr. Thomas Schönfeld mit, dass „in der Folge die erteilte Baugenehmigung vom Verwaltungsgericht aufgehoben wird. Eine neue Planung wäre erforderlich. Die Gemeinde müsste die Gerichtskosten und die Kosten der Kläger tragen.“
Er empfahl der Gemeinde daher dringend, von der geplanten Dorfplatzneugestaltung Abstand zu nehmen. Die Gesamtkosten des Neubauprojektes belaufen sich nach bisherigen Berechnungen auf 8,8 Millionen Euro. Aufgeschlüsselt wären das 1,1 Millionen Euro für die Bestandssanierung der Bücherei, 2,0 Millionen Euro für den Neubau der Bücherei, 4,5 Millionen Euro für den Neubau von Volkshochschule und Bistrocafé sowie 1,1 Millionen Euro für die komplette Neugestaltung der Freiflächen.