Schutzkonzept für Friedhöfe
Welche Hygiene- und Abstandsregeln in Bad Aibling zu beachten sind
Oberstes Gebot ist die Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern zwischen Personen in den Aussegnungshallen und 1,50 Meter im Friedhofsbereich.
Bad Aibling – In der Aussegnungshalle ist die Zahl der Trauergäste auf 10 Personen im städtischen Friedhof der Stadt Bad Aibling und 100 Personen im Friedhofsbereich einzugrenzen. Es gilt der Ausschluss der Teilnahme an Verabschiedungen und Beisetzungen für Personen, mit Kontakt zu COVID-19-Fällen, in den letzten 14 Tagen und für Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere. Für die Trauergäste stehen Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher in den Toilettenanlagen zur Verfügung. Vor dem Betreten des Friedhofgeländes wird darauf hingewiesen das Abstandsgebots von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
Unterschritten werden darf der Mindestabstand nur von Personen aus dem eigenen Hausstand. In Gebäuden besteht Maskenpflicht und auf dem Friedhofsgelände empfiehlt sich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Türen der Aussegnungshalle und des Leichenhauses müssen während der gesamten Trauerfeier geöffnet bleiben um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden. Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren. Der Bestatter stellt sicher, dass die maximale Zugangsbegrenzungen, einer Aussegnungshalle, zu keinem Zeitpunkt überschritten und die Abstandsregeln eingehalten werden.
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