Brüder stolpern über eigene Gier
Unternehmer aus Feldkirchen erdachten Konstrukt aus Scheinfirmen und Schwarzgeld
- VonTheo Auerschließen
Die eigene Gier hat sie schließlich zu Fall gebracht. Scheinfirmen, Schwarzgeld und nicht bezahlte Überstunden der Mitarbeiter führten ein rumänisches Brüderpaar vor Gericht.
Feldkirchen / Traunstein – Die Brüder (30, 33) betrieben in Traunstein und in Feldkirchen einen Paketdienst. Doch der legale Firmenertrag schien ihnen nicht genug zu sein. So erdachten sie sich 2016 ein Konstrukt, das ihnen Schwarzgeld verschaffte. Damit konnten sie die Überstunden ihrer ausländischen Mitarbeiter schwarz bezahlen. Damit ersparten sie sich für diese Beträge alle Sozialabgaben.
Schwarzgeld aus Scheinfirmen
Um an das Schwarzgeld zu kommen, gründeten sie Scheinfirmen, bei denen sie die eigenen Mitarbeiter als Geringbeschäftigte meldeten. Diese „Firmen“ stellten dann fingierte Rechnungen, woraus schließlich das verfügbare „Schwarzgeld“ herrührte.
Die fremdsprachigen Mitarbeiter unterschrieben alle dafür notwendigen Verträge, ohne zu wissen, worum es sich dabei handelte.
Das hätte jahrelang so weitergehen können, wenn die zwei nicht allzu gierig geworden wären. Bei den in bar ausbezahlten Überstunden behielten sie auch noch einen Großteil für sich. Wenn ihre Paketboten auch die Sprache kaum beherrschten, rechnen konnten sie. Deshalb bemerkten sie, dass sie bei der Entlohnung über den Tisch gezogen wurden und erstatteten 2017 Anzeige.
Damit platzte das so „kunstvoll“ geflochtene Konstrukt. Die Scheinfirmen wurden schnell enttarnt. Nach genauerer Untersuchung ergab sich, dass insbesondere der ältere, 33-jährige Rumäne als Geschäftsführer die treibende Kraft war und eine Hinterziehung von mehr als 300.000 Euro initiiert hatte. Der Jüngere (30) hatte sich lediglich der Beihilfe schuldig gemacht.
Arbeitslohn in 38 Fällen einbehalten
Der Staatsanwalt klagte sie an, sich in insgesamt 38 Fällen des „Vorenthaltens von Arbeitsentgelt“ gemäß Paragraph 266 a Strafgesetzbuch schuldig gemacht zu haben. Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, der eigentlich nur als absichernder Pflichtverteidiger bestellt war, bat um ein Rechtsgespräch. Er und seine Kollegen – die Rechtsanwälte Benedikt Folladari und Dr. Lars Firchau – loteten aus, ob man zu einer Verständigung kommen könne.
Baumgärtl bemühte sich im Gespräch mit den Mandanten um ein Geständnis. Nur auf diesem Wege, so seine Überzeugung, könne eine Bewährungsstrafe erzielt werden. Zudem riet er davon ab, die damaligen Mitarbeiter mühsam zu suchen und zu einer Aussage zu bewegen. Dem stimmten die Angeklagten schließlich zu. Auch Staatsanwaltschaft und Gericht stimmten einer Verständigung zu, bei der gegen den Haupttäter eine Haftstrafe mit der Möglichkeit einer Bewährung und gegen den Bruder eine erhebliche Geldstrafe ausgesprochen werden würde.
Also legten die Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe im oberen Bereich, während die Verteidiger naturgemäß eine niedrigere Strafe beantragten.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch verurteilte den Älteren zu einer Haftstrafe von 19 Monaten auf Bewährung. Dazu muss er noch eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. Der Jüngere muss wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 5200 Euro zu entrichten.
Während der Verhandlung wurde bekannt, dass gegen den älteren Bruder, also den Haupttäter, ein weiteres Verfahren ähnlicher Natur läuft. Dies konnte im Urteil jedoch keine Berücksichtigung finden.