Ämter geben Auskunft
Pferdehof im Goldenen Tal: Dürfen solche Bauprojekte privilegiert werden?
- VonChristine Merkschließen
Ist eine Privilegierung für Bauprojekte von Pferdepensionsbetrieben noch zeitgemäß? Diese Frage kam im Weyarner Gemeinderat angesichts der Erweiterungswünsche eines Pferdehofes im Goldenen Tal auf. Unsere Redaktion hat bei den zuständigen Ämtern nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie der Bauwerber für Ausgleich sorgen muss.
Naring – „Grundsätzlich wird eine Privilegierung für ein Bauvorhaben ausgesprochen, nicht für einen Betrieb“, informiert Michaela Leichtl vom Sachgebiet Nutztierhaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Holzkirchen. Das Bauvorhaben müsse dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Als solcher gelte dabei auch ein Pferdepensionsbetrieb, ebenso wie ein Betrieb, der Schafe, Schweine oder Hühner hält.
Dabei muss die Tierhaltung überwiegend auf eigener Futtergrundlage beruhen – das heißt, mehr als 50 Prozent des Futters müssen vom Betrieb erwirtschaftet werden. Es ist dabei egal, ob die Pensionstiere der Produktion von Lebensmitteln dienen oder dem Freizeitvergnügen ihrer Eigentümer.
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Hinsichtlich des Bauvorhabens werde geprüft, ob es für den Landwirt wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei einer Reithalle könne das der Fall sein, wenn der Betrieb damit einen höheren Pensionspreis verlangen kann und davon langfristig nach Abzug von Bau- und Unterhaltskosten etwas übrig bleibt. Das AELF prüft außerdem Belange der gehaltenen Tierart: bei Pferden etwa hofnahe Auslauf- und Weideflächen, die eine freie Bewegung ermöglichen, die Größe der Boxen, Licht und Belüftung im Stall oder Breite der Stallgasse.
Mögliche Nachteile für die Natur, die durch das Bauvorhaben entstehen, muss der Bauherr ausgleichen – Stichwort „Eingriffsregelung“. Das Staatliche Bauamt, welches hier das Genehmigungsverfahren führt, beteiligt dafür die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Die berechnet den ökologischen Wert der Fläche, die bebaut werden soll, und prognostiziert die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft. Aus diesen Daten werden Ökopunkte berechnet und daraus wiederum die Größe der notwendigen Ausgleichsfläche. Heißt konkret: Was der Natur durch das Bauvorhaben genommen wird, muss an anderer Stelle ausgeglichen werden.