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Offene Ganztagsschule: Tuntenhausen ermöglicht schon jetzt, was erst 2026 Pflicht wird

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Von: Kathrin Gerlach

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Die Bastelecke der Mittagsbetreuung in Schönau – hier mit Mitarbeiterin Christine Obermaier – ist sehr beliebt und findet auch in den Räumen der Offenen Ganztagsschule ab September wieder ihren Platz.
Die Bastelecke der Mittagsbetreuung in Schönau – hier mit Mitarbeiterin Christine Obermaier – ist sehr beliebt und findet auch in den Räumen der Offenen Ganztagsschule ab September wieder ihren Platz. © Re

Gerade werden die „Großen“ feierlich aus ihren Kindereinrichtungen verabschiedet. Am 14. September beginnt für 82 Abc-Schützen der Gemeinde Tuntenhausen an den Grundschulen in Ostermünchen (zwei erste Klassen) und in Schönau (eine Klasse) ein ganz neuer Lebensabschnitt. Die Gemeinde hat dafür nun neue, bessere Konditionen geschaffen.

Tuntenhausen – Ab September haben in der Gemeinde Tuntenhausen alle Grundschüler die Möglichkeit, eine Offene Ganztagsschule (OGTS) zu besuchen. Damit erfüllt Tuntenhausen schon jetzt den Anspruch der Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung, der ab 2026 zum Rechtsanspruch erhoben werden soll.

Gute Erfahrungen seit sechs Jahren

In Ostermünchen gibt es die OGTS schon seit sechs Jahren. 2014 erfolgte der Start an der Mittelschule, zwei Jahre später an der Grundschule. Träger ist hier die Gemeinde selbst. Die Ausgestaltung der Angebote läuft unter der Regie von Rektorin Margaret Careddu-Bayr und Konrektorin Birgit Decker in Kooperation mit Referenten, Lehramtsstudenten und den Vereinen der Gemeinde. „Die Resonanz ist sehr gut. Derzeit nutzen 56 Grundschüler in Kurzgruppen und weitere 46 in Langgruppen sowie 31 Mittelschüler unsere Offene Ganztagsschule“, informiert Careddu-Bayr.

Nach Pause und Mittagessen starten um 14.30 Uhr die kreativen Angebote. Dazu gehören unter anderem der Leseclub, Sprachspiele, Sport, Musik oder das Kochstudio. Im vergangenen Jahr hat sich auch das Raumangebot für die OGTS vergrößert. „Vor allem für die Zeit von 12.30 bis 13 Uhr können wir nun zusätzliche Räume nutzen, danach stehen uns auch die Klassenzimmer zur Verfügung.“ so die Rektorin.

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Nun wird auch an der Grundschule Schönau eine OGTS aufgebaut. Der Gemeinderat begrüßte das Projekt in seiner jüngsten Sitzung mit einem einstimmigen Votum. Die Verträge zwischen der Gemeinde Tuntenhausen und dem BRK Rosenheim als Träger werden gerade unterzeichnet, doch die Weichen für die neue Betreuungsform sind bereits gestellt. „In den Sommerferien gestalten wir unseren Mitti-Raum und zwei weitere Räume für Küche und Hausaufgabenbetreuung um“, informiert Amelie Guggenberger, Teamleiterin für Kinder, Jugend und Familie beim BRK-Kreisverband Rosenheim.

Das Schönauer Mitti-Team wechselt dann in die Offene Ganzstagsschule und wird bis September weiter aufgebaut. „Unser Betreuungsschlüssel sieht eine Betreuerin für neun Kinder vor,“, erklärt Guggenberger. Da der Hort, der bisher im Kinderhaus Hohenthann angesiedelt war, am 31. August seine Pforten schließt, bietet das BRK schon ab Anfang September eine Ferienbetreuung an. Am ersten Schultag, dem 14. September, startet dann die OGTS – wie die Grundschule ebenfalls mit Inklusionsprofil – mit 40 Kindern in zwei Kurzgruppen bis 14 Uhr und einer Langgruppe bis 16 Uhr.

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Bislang ist die OGTS vom Gesetzgeber nur von Montag bis Donnerstag als kostenloses Angebot vorgesehen. „Deshalb bieten wir freitags, am Buß- und Bettag sowie in den Ferien zusätzlich eine Betreuung in Schönau an“, informiert Guggenberger. Die kostenpflichtige Zusatzbetreuung wird mit den Familien über Betreuungsverträge geregelt.

Damit sich die kleinen Schönauer bestens in ihrer Gemeinde auskennen, bindet das BRK auch die örtlichen Vereine in das OGTS-Angebot ein. „Sei es Sport, Musik oder Traditionspflege – im Rahmen der informellen Bildung wollen wir in Zusammenarbeit mit den Vereinen Engagement und Ehrenamt erlebbar machen und den Kindern zeigen, was es in der Gemeinde alles gibt.“

OGTS direkt im Schulhaus

Ein weiterer Vorteil: Die OGTS ist direkt im Schulhaus angesiedelt. Bisher mussten die Kinder mit dem Bus aus Schönau in den Hort nach Hohenthann fahren.

Die Gemeinde Tuntenhausen hat auf ihrem Gebiet ein Ziel der bayerischen Staatsregierung erfüllt: den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsangeboten an allen Schularten. Die Kosten der Ganztagsbetreuung werden vom Kultusministerium gefördert. Die Defizite übernimmt die Gemeinde, so wie sie dies auch in den Kindertageseirichtungen macht.

Auch in Kitas ist ausreichend Platz

Auch für die jüngsten Bürger der Gemeinde stehen mit Inbetriebnahme des Kinderhauses in Tuntenhausen im September ausreichend Plätze zur Verfügung. „Wir können den Bedarf ab dem ersten Lebensjahr decken“, informiert Christine Schindlbeck, in der Gemeindeverwaltung für Kinderbetreuung zuständig. „In Tuntenhausen starten wir mit einer Krippengruppe mit zwölf und zwei Kindergartengruppen mit jeweils 25 Plätzen.“

Die Kindereinrichtungen in Beyharting und Ostermünchen sind ausgebucht, aber im Waldkindergarten und im Kinderhaus Hohenthann gibt es freie Plätze. Im Hort in Hohenthann werden derzeit noch 19 Kinder betreut. Der ab September frei werdende Raum steht dann den Krippen- und Kindergartenkindern des Kinderhauses zur Verfügung. „Sollte der Bedarf steigen, könnten wir reagieren und noch eine Gruppe einrichten“, so Schindlbeck. Mit frischem Essen werden alle Kindereinrichtungen und Schulen übrigens von Oskars Kochhaus versorgt.

Kommt der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsförderung an Grundschulen?

• Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) ist in der Plenarsitzung des Bundesrates am 25. Juni gescheitert. Der Hauptgrund ist die unzureichende Finanzierungsbeteiligung des Bundes. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz überarbeiten. Der Bayerische Gemeindetag geht davon aus, dass erst die neue Bundesregierung das Thema aufgreifen wird.

• Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden täglich. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klasse bis zum Beginn der fünften Klasse gelten. Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, sodass ab 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klasse von Montag bis Freitag eine Förderung zusteht.

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