Streit um gefällte Bäume als Ausgangspunkt
Nach Klage gegen Gemeinde Feldkirchen-Westerham: Darum stand der Kläger (69) jetzt vor Gericht
- VonMonika Kretzmer-Diepoldschließen
- Mathias Weinzierlschließen
Wegen seiner Meinung nach ungerechtfertigter Baumfällungen hatte ein heute 69-jähriger Mann die Gemeinde Feldkirchen-Westerham vor Gericht gebracht. Ohne Erfolg. Jetzt musste sich der Mann selbst vor Gericht verantworten. Die Hintergründe.
Traunstein/Feldkirchen-Westerham – In einem langwierigen Zivilverfahren eines inzwischen 69-Jährigen aus dem Landkreis Rosenheim gegen die Gemeinde Feldkirchen-Westerham wegen Schadensersatzes sollen es der damalige Kläger und ein zwei Jahre jüngerer Zeuge mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben. Daher mussten sich der Kläger und der 67-jährige Zeuge von einst nun selbst vor Gericht verantworten.
Der heute 69-Jährige hatte die Gemeinde auf Schadensersatz verklagt, nachdem die Kommune 2016 einige seiner Bäume hatte fällen lassen. Die Kommune führte damals ins Feld, dass durch die nicht mehr intakten Bäume die Sicherheit der Anwohner extrem gefährdet gewesen sei. Was der Baumbesitzer nicht hinnehmen wollte. Er forderte seitens der Kommune vor Gericht Schadensersatz für die laut seiner Aussage zu Unrecht gefällten und verwerteten Bäume.
Die Zivilklage des 69-Jährigen endete im Juni 2021: Das Landgericht Traunstein wies die Klage per Urteil ab. Im Dezember 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Traunstein strafrechtliche Anklage gegen beide Männer – wegen zweifachen versuchten Betrugs in besonders schwerem Fall. Sie sollen es bei Angaben im Rahmen der Zivilklage nicht immer so genau genommen haben.
Das Schöffengericht am Amtsgericht Traunstein mit Vorsitzender Maria Riedl hatte jetzt über die Vorwürfe in der Hauptverhandlung zu befinden. Das Verfahren gegen den 67-Jährigen wurde letztlich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten mit seinem Verteidiger gegen eine Geldauflage von 1200 Euro an die Staatskasse vorläufig eingestellt. Wenn er den Betrag in monatlichen Raten von 400 Euro beglichen hat, ist die Sache für ihn endgültig erledigt. Nur über die Prozesskosten muss das Schöffengericht dann noch entscheiden.
Ohne Geldauflagen erfolgte die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verfahrenseinstellung gegen den 69-Jährigen. Er muss jedoch seine eigenen notwendigen Auslagen selbst tragen.