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Ein Waldstück muss weichen: Feilnbacher Zimmerei will neue Halle errichten

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Von: Konrad Kriechbaumer

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Für die Erweiterung des Zimmereibetriebs wurde Lebensraum für Zauneidechsen geschaffen (rechts), der Reptilienzaun soll die Tiere von der künftigen Gewerbefläche fernhalten.
Für die Erweiterung des Zimmereibetriebs wurde Lebensraum für Zauneidechsen geschaffen (rechts), der Reptilienzaun soll die Tiere von der künftigen Gewerbefläche fernhalten. © Kriechbaumer

Teile eines gut 3000 Quadratmeter großen Waldstücks müssen weichen, damit ein Zimmereibetrieb im Gewerbegebiet am Friedrich-Dittes-Weg eine weitere Halle errichten kann. Der Bad Feilnbacher Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Vorhaben und erfuhr Hintergründe zu den notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Bad Feilnbach – Ein Zimmereibetrieb im Gewerbegebiet am Friedrich-Dittes-Weg will eine weitere Halle errichten. Dazu sollen Teile eines gut 3000 Quadratmeter großen Waldstück weichen. Der Bad Feilnbacher Gemeinderat beschäftigte sich nun mit dem Bebauungs- und Flächennutzungsplan und erfuhr Hintergründe zu den notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Gitterrohrhalle als Interimslösung

Auf zwei Tagesordnungspunkte verteilte sich das Vorhaben in der Januar-Sitzung des Gemeinderats. Zum einen muss für das Vorhaben der Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplan „GE Friedrich-Dittes-Weg“ geändert werden. Darüber hinaus wurde ein Bauantrag für eine Gitterrohrhalle als Interimslösung gestellt. Architekt und Stadtplaner Maximilian Wüstinger stellte das Verfahren dem Gremium vor.

Das Hauptaugenmerk richtete sich dabei auf den Naturschutz. Auf einer Fläche von 3300 Quadratmetern soll die Umwandlung einer Waldfläche in Gewerbefläche (rund 2300 Quadratmeter) und eine Ausgleichsfläche erfolgen. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung konnte das Vorkommen der Zauneidechse nicht ganz ausschließen, daher wurde im Dezember 2021 eine Reptilienkartierung vorgenommen.

Lebensraum für die Zauneidechsen

Zuvor war eine 1000 Quadratmeter große Fläche als Ausgleichsmaßnahme als neuer Lebensraum für die Zauneidechse angelegt worden, die Tiere wurden dorthin umgesiedelt. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine sogenannte „Maßnahme zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion“ („continuous ecological functionality“), kurz CEF-Maßnahme.

Darüber hinaus musste eine weitere Ausgleichsfläche geschaffen werden, die den geschützten Waldbereich flächengleich ersetzt. Der Ausgleich wurde über den Erwerb von Ökopunkten über ein Programm der Bayerischen Staatsforsten nachgewiesen, die Ausgleichsflächen befinden sich in Glonn.

Dazu gab es Nachfragen aus dem Gremium. Thomas Forster (Grüne) wollte wissen, ob sich die Ausgleichsflächen nicht in der gleichen Gemeinde befinden müssen. Maximilian Wüstinger erklärte, dass sich diese Flächen im „gleichen Naturraum“, befinden müssen und diese Voraussetzungen würden auch erfüllt, der Naturraum erstrecke sich hier von Glonn bis Bergen.

Sieglinde Angermaier hakte nach, wer die Ausgleichsflächen kontrolliere. Hier erläuterte der Stadtplaner, dass es sich um ein Programm der Bayerischen Staatsforsten handle, die diese Ausgleichsflächen bereitstellen und auch pflegen. Für diesen Aufwand muss der Antragssteller entsprechend finanziell aufkommen. Die CEF-Flächen wurden ebenfalls abgenommen und für zulässig erklärt.

„Es ist leider die Ausnahme“

Geschäftsleiter Helge Dethof lobte indes das Verfahren: „Es ist leider die Ausnahme, dass die Ausgleichsflächen schon vor der Baumaßnahme bestehen“. Über dies ging Wüstinger auch auf den Immissionsschutz ein: So dürfen keine Öffnungen der Halle in Richtung der Wohnbebauung vorhanden sein.

Nach dem Billigungsbeschluss, den das Gremium einstimmig (19:0 Stimmen) fasste, folgt nun die Auslegung, so dass sich die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit dazu äußern können.

„Wenn sich nach der Abwägung keine Änderungen ergeben, erfolgt die zweite Auslegung und im Anschluss kann die Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen werden“, fasste Wüstinger das nun folgende Verfahren zusammen.

Ohne große Diskussion wurde ebenso einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für eine Gitterrohrhalle als vorübergehende Lösung erteilt. „Wir möchten damit ein Zeichen an den Zimmereibetrieb senden, der den Platz dringend benötigt“, so Bürgermeister Wallner.

Welche Fragen noch offen bleiben

Offen blieben die Fragen, ob eine zeitliche Befristung der Interimshalle und eine Rückbauverpflichtung gegebenenfalls gegen Vorlage einer Bürgschaft gefordert werden können. Zusammen mit dem Einvernehmen sollen die noch offenen Punkte an das Landratsamt Rosenheim herangetragen werden.

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