Zwölf neue Wohnungen geplant
Bruckmühl: Vertragen sich Wohnen und Sport am Heufelder Korbinianspark?
Am Korbinianspark in Heufeld sollen zwölf neue Wohnungen entstehen. Doch in unmittelbarer Nähe befinden sich nicht nur Sportplatz und Gaststätte, sondern führt perspektivisch auch die neue Anbindung an die Staatsstraße entlang. Das treibt die Kosten für den Bauherrn in die Höhe.
Bruckmühl – Nach einer längeren Diskussion brachte der Marktausschuss der Marktgemeinde Bruckmühl in seiner Juni-Sitzung mit zwei positiven Entscheidungen eine weitere Bebauung mit zwölf Wohnungen im Bereich des Bebauungsplans „Korbininanspark“ im Bruckmühler Ortsteil Heufeld auf den Weg.
Rückblick: Vor zwei Jahren hatte der damalige Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss einer Aufweitung des Bebauungsplans „Korbinianspark“ im Zentrum von Heufeld mit einer Wohnanlage mit zwölf Wohnungen zugestimmt. Mit der Umsetzung der Bebauungsplanerweiterung wurde daraufhin ein Architektenbüro beauftragt.
Bauherr muss für Lärmschutz sorgen
Aufgrund des nördlich angrenzenden Sportplatzes wurde auch ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dadurch sollte die Verträglichkeit zwischen Wohnen und Sportbetrieb geprüft werden. Das Ergebnis: Während der Nachtzeit werden die zulässigen Immissionsrichtwerte an den Nordseiten der geplanten Häuser überschritten. Dies löst zusätzliche Schallschutzmaßnahmen aus.
Da der Sportplatz aber schon lange Zeit vor dieser großen Bauraumerweiterung existierte, müssen die Lärmschutzmaßnahmen laut Gesetzgebung im Bebauungsplan fixiert und vom Bauwerber bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.
Doch damit nicht genug: Mittel- bis langfristig ist eine neue Anbindung des Ortsteils Heufeld an die Staatsstraße 2078 geplant. Diese neue Trasse wird unmittelbar am östlichen Bereich des Baugrundstücks vorbeiführen. Der zu erwartende Verkehrslärm macht dabei auch an den Nord- und Südfassaden Schallschutzmaßnahmen erforderlich, so die Feststellung aus dem Schallschutzgutachten. Nach Bewertung einer Rechtskanzlei könnte die Kostenübernahme für dieses zweite Lärmschutzpaket über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Christian Kastl (CSU/PW) bewertete das Bauvorhaben als grundsätzlich zu massiv: „Das löst Probleme mit der Gaststätte und der künftigen Anbindungsstraße aus.“ Er stellte den Antrag, eine Entscheidung zu vertagen, um in Gesprächen mit dem Bauwerber eine Stockwerkreduzierung und Abstandsvergrößerung von den östlichen Häusern zur Straße abzuklopfen. Dieses Ansinnen fiel aber mit einem 5:6-Entscheid knapp durch.
Georg Pritzl (OLB) befürchtete, dass die künftige reale Lärmbelästigung höher liegen werde, als es die derzeitige Ist-Berechnung auswerfe. Darauf gab Thomas Brückner von der Bauverwaltung zu bedenken: „Wir können nicht die Zukunft prognostizieren.“ Bürgermeister Richard Richter (CSU/PW) nahm den Hinweis dennoch auf und versprach: „Wir werden versuchen, das mit dem Gutachter zu klären.“
Michael Stahuber (CSU/PW) appellierte an seine Ratskollegen: „Wir sollten uns an diesem Nadelöhr mit einem zu früh gefassten positiven Beschluss nichts für unsere künftige Staatsstraßenanbindung verbauen.“ Sein Fraktionskollege Harald Höschler sah das Abstandsthema und die Größe der Häuser nicht als „so prekär“ an.
Für Georg Oswald (BP) war die Sache klar: „Erst bauen wir die Straße und dann kommt das Haus, nur das ist sinnvoll.“ Laut Bürgermeister Richter lasse sich dies aber aufgrund noch fehlender Grundstücksflächen für die Straßentrasse nicht realisieren, denn: „Das kann noch bis zu fünf Jahre dauern.“
Marktausschuss ist für eine Erweiterung
Für Grünen-Rat Wolfgang Huber lag die Gewichtung primär bei einer sinnvollen Tiefgaragenzufahrt, um Probleme mit der künftigen Straßenführung zu vermeiden. CSU/PW-Rat Hubert Maier sah sich im Zwiespalt: „Alle anderen Varianten sind auch nicht besser.“
Mit einem einstimmigen Votum beauftragte das Plenum die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwerber zu schließen, in dem er sich verpflichtet, die Kosten für notwendige Lärmschutzmaßen zu übernehmen. Im zweiten Schritt stimmte das Gremium mit einem 8:2-Entscheid der Änderung des Bebauungsplanes und damit der Aufnahme der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu.