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„Meine Tochter darf nicht mehr mitfahren“ – Werden einzelne Kinder in Bad Aibling benachteiligt?

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Von: Nicolas Bettinger

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Während einige Schüler mit dem Schulbus unterwegs sind (Symbolbild links) herrscht morgens am Klafferer meist reger Verkehr.
Während einige Schüler mit dem Schulbus unterwegs sind (Symbolbild links) herrscht morgens am Klafferer meist reger Verkehr. © dpa/Hadersbeck/Fotomontage

„Wir lassen unsere Mädchen nicht in der Dunkelheit zur Schule laufen“, sagt eine besorgte Mutter aus Bad Aibling und steht vor großen Problemen. Doch was steckt hinter der plötzlichen Regeländerung und werden wirklich einzelne Kinder benachteiligt?

Bad Aibling – „Wir lassen unsere Mädchen nicht in der Dunkelheit zur Schule laufen“, sagt Michelle Noto aus Bad Aibling. Ihre Tochter besucht die Luitpold-Grundschule. Bis zuletzt hatte Noto keine Bedenken, wenn es darum ging, wie die Viertklässlerin zur Schule kommt. Bis kurz vor Jahresende 2022. Denn anders als in den Jahren zuvor durfte ihre Tochter plötzlich nicht mehr mit dem Schulbus mitfahren: Es gebe keine Kapazitäten mehr. „Und das in ihrem letzten Jahr dort“, ärgert sich die Mutter.

Für die Bad Aiblingerin ein großes Problem. „Ich muss um 7.30 Uhr bereits arbeiten, kann meine Tochter somit schlecht zur Schule bringen“, sagt Noto. In ihrer Straße gebe es nicht mal einen Zebrastreifen, für Kinder sei ein sicherer Fußweg zur Schule nicht gewährleistet. Noto sieht darin ein „großes Risiko“. Denn gerade in den Winterzeiten komme auch noch die Dunkelheit hinzu. Ihre Tochter unbeaufsichtigt durch den Kurpark laufen zu lassen – für Noto keine Option. Und so gehe es auch anderen Eltern.

Die Mutter kritisiert die Kommunikation zwischen Schule, Stadt und Eltern. Man sei kurz vor Weihnachten per Schreiben über die neue Regel informiert worden, nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist war der Schulbusplatz für ihre Tochter dann weg. „Das ist ein Chaos und viele Eltern sind so sauer“, sagt die besorgte Mutter. Mit etlichen Versuchen, von der Stadt eine Erklärung oder Unterstützung zu bekommen, sei Noto gescheitert. Was sie ebenfalls besonders ärgert: „Andere Kinder aus unserer Nachbarschaft dürfen mitfahren, wir haben aber keine Berechtigung.“

Stadt will Verkehrschaos verhindern

Die Tatsache, dass nun immer mehr Schüler von den Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden müssen, führe zu zusätzlichem Verkehrschaos. Wie bereits berichtet, hatte sich auch die Stadtverwaltung zuletzt Gedanken über die Sicherheit der Schüler bei der aktuellen Verkehrssituation gemacht. „Die Zahl der Kinder, die hier entlang zur Luitpold-Grundschule an der Harthauser Straße gehen, wächst stetig. Zugleich kommt es dort vor allem morgens und mittags immer wieder zu unübersichtlichen Szenen, wenn zum Beispiel Autos am oder auf dem Zebrastreifen stehen bleiben oder dort – wenn auch zeitlich begrenzt – parken“, hatte Thomas Gems vom stätischen Tiefbauamt die Situation während einer Ausschusssitzung geschildert. Das Gremium stimmte letztlich für eine Gehwegverlängerung, um den Schulweg sicherer zu machen.

Als Noto Ende Januar davon erfuhr, verlor sie den Überblick. „Zunächst hieß es, dass die Polizei einen Rundgang gemacht hat und meinte, dass die Sicherheit im Umfeld der Schule gewährleistet ist“, so Noto. Die Diskussion im Ausschuss sei nun jedoch in eine andere Richtung gegangen. „Das finde ich einfach total widersprüchlich.“ Noto hat sich schließlich mit einigen anderen Müttern zusammengetan. Sie bilden nun eine Fahrgemeinschaft, damit ihre Kinder sicher zur Schule kommen. Ungerecht findet sie die unklare Kommunikation sowie die Umsetzung allemal.

Was steckt hinter der „neuen“ Schulbusregel?

Hintergrund ist die gesetzlich verankerte Schulbusregel. Die notwendige Beförderung von Schülern auf dem Weg zur Schule ist Aufgabe der kreisfreien Gemeinde oder des Landkreises, in der bezieungsweise dem die Schüler wohnen. Hierbei muss die Entfernung zur nächstgelegenen Schule für Schüler der 1. bis 4. Klasse länger als zwei Kilometer sein. Wer also innerhalb des Zwei-Kilometer-Radius wohnt – wie etwa die Familie Noto –, hat im Allgemeinen keinen Anspruch, mit dem Schulbus fahren zu dürfen.

Ordnungsamtsleiter Martin Haas und Hiltrud Volpert, Schulleiterin der Luitpold-Grundschule, äußern sich zur aktuellen Schulbus-Situation.
Ordnungsamtsleiter Martin Haas und Hiltrud Volpert, Schulleiterin der Luitpold-Grundschule, äußern sich zur aktuellen Schulbus-Situation. © re/Baumann/Fotomontage

Das bestätigt auch Ordnungsamtsleiter Martin Haas. „Grundsätzlich gilt auch in Bad Aibling die Regel nach dem Schülerbeförderungsgesetz.“ Aber: In der Vergangenheit waren Kapazitäten frei, die Regel wurde zugunsten nicht berechtigter Schüler lockerer gehandhabt. Dies sei noch auf eine Regelung aus der Amtszeit des Altbürgermeisters Felix Schwaller zurückzuführen. Demnach sollen auch die Kinder mitfahren dürfen, die keine offizielle Berechtigung haben, so Haas.

Ordnungsamt: „Wir sind an einer Lösung dran“

Und so wurde es bis Ende 2022 auch gehandhabt. Mittlerweile gab es einen Wechsel des beauftragten Busunternehmens und die Kapazitäten seien erreicht worden. „Die Schule hat dann mit einem Schreiben reagiert und die Familien darüber informiert“, so Haas. Mit der Konsequenz, dass man wieder zur alten gesetzlichen Regel zurückkehren musste. „Wir sind an einer Lösung dran, den vorherigen Zustand wieder weitestgehend herzustellen“, betont der Ordnungsamtsleiter. Heißt: Es sollen baldmöglichst auch wieder die Schüler mit dem Schulbus fahren dürfen, die eigentlich über keine Berechtigung verfügen.

Haas macht aber auch klar: Wenn keine Lösung gefunden wird, dann müsse man zwangsläufig bei der gesetzlichen Regelung bleiben. Haas bestätigt Notos Eindruck, dass die Veränderungen in letzter Zeit zu einem „ganz schönen Wirrwarr“ an der Schule geführt hätten. Die Stadt versuche das nun wieder gerade zu ziehen. Denn Bürgermeister und Verwaltung sei daran gelegen, „alle Kinder zu befördern“, so Haas. Derzeit befinde man sich noch in Gesprächen und „ich warte aktuell noch auf eine Rückmeldung, ob es eine Lösung ohne Mehrkosten für die Stadt geben kann.“

Eine Lösung könnte dann so aussehen, dass die Schüler verschiedene Buskarten erhalten. Eine Karte mit Anspruch auf eine Beförderung, die andere mit einer Berechtigung – sollten Plätze im Bus frei sein. „Denn der Busfahrer muss ja im Zweifelsfall wissen, wen er mitnehmen muss und wen er mitnehmen kann“, so Haas.

Dem Vorwurf mancher Eltern, es würden einzelne Schüler benachteiligt, kann Haas jedoch nicht folgen. „Nur weil ein Kind mitfahren darf und ein anderes aus der direkten Nachbarschaft nicht, bedeutet das pauschal keine Benachteiligung“, so Haas. Es gebe Kinder, die „beförderungspflichtig“ sind, auch innerhalb des Zwei-Kilometer-Radius. Dies sei etwa auf ärztliche Bescheinigungen zurück zu führen. Und dies müsse auch nicht zwangsläufig anderen Kindern oder Eltern bekannt sein, so Haas.

Ausnahmen auch innerhalb des Zwei-Kilometer-Radius

„Momentan wendet die Stadt die gesetzliche Regel an“, erklärt auch Hiltrud Volpert, Schulleiterin der Luitpold-Grundschule auf OVB-Anfrage. Nachdem sie über die Änderung im vergangenen Jahr informiert wurde, teilte sie dies dann den Familien mit. Und klar sei: „Natürlich gab es dann Beschwerden. Wenn man jahrelang mitfahren durfte und dann auf einmal nicht mehr, sind nicht alle zufrieden“, so Volpert. Sie betont jedoch, dass die Busbeförderung Aufgabe des Sachaufwandsträgers, also der Stadt, sei.

„Jedes Kind hat das Recht, sicher in der Schule anzukommen.“ 

 Michelle Noto, Mutter aus Bad Aibling

Laut der Schulleiterin gebe es jedoch noch weitere Ausnahmen für Kinder, die innerhalb des Zwei-Kilometer-Radius wohnen. „Wenn die Polizei eine Gefährdung des Schulweges feststellt, dann dürfen diese Schüler auch mitfahren“, so Volpert. Diese Prüfung hätten einige Familien auch beantragt. Zudem hätten generell auch Ganztagskinder einen Beförderungsanspruch, auch wenn sie innerhalb der Radiusgrenze wohnen. Es bleibt also abzuwarten, inwiefern sich die Schulbusregel an der Luitpold-Schule wieder verändert. Für Michelle Noto ist jedenfalls klar: „Jedes Kind hat das Recht, sicher in der Schule anzukommen.“

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