Sorge um wertvolle Parkflächen
„Im Risikogebiet der Mangfall“ - Welche Folgen hat der Feuerwehr-Ausbau in Bad Aibling?
- VonNicolas Bettingerschließen
Neben dem Neubau der St. Georg-Schule ist die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes das zweite Großprojekt, das die Stadt Bad Aibling zu stemmen hat. Klar ist, dass die Baumaßnahme Auswirkungen auf das unmittelbare Umfeld haben wird, in dem auch die Volkshochschule steht. Welche das sind.
Bad Aibling – Viele Diskussionen hatte es in der Vergangenheit bereits um die Sanierung und Erweiterung des Hauptgebäudes der Feuerwehr an der Heubergstraße gegeben. Neben dem Neubau der St. Georg-Schule ist es das zweite Großprojekt, das die Stadt Bad Aibling vor große finanzielle Herausforderungen stellt. Bei der jüngsten Stadtratssitzung war die Feuerwehr nun erneut Thema. „Die Stellplätze bedingen eine neue Offenlegung“, sagte Bürgermeister Stephan Schlier im Gremium.
Feuerwehrgebäude ist mittlerweile zu klein
Anlass der grundsätzlichen Planung: Das bestehende Feuerwehrgebäude an der Heubergstraße ist im Laufe der Jahre aufgrund der gestiegenen Anforderungen zu klein geworden. Die Stadt Bad Aibling hat in Abstimmung mit der Feuerwehr aufgrund einer Machbarkeitsstudie die weiteren Planungsschritte beschlossen. Durch die zusätzlichen Neubauten wird eine Verlegung der Übungsfläche erforderlich. An dieser Stelle kommt die Volkshochschule ins Spiel. Denn der Standort der Feuerwehr befindet sich zusammen mit der Volkshochschule auf einer ausgewiesenen Fläche für Gemeinbedarf. Durch die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes soll die Übungsfläche auf den bisherigen Parkplatz der VHS verlegt werden. Und was bedeutet das dann für den VHS-Parkplatz?
Die Stellplätze der VHS sollen infolgedessen größtenteils auf die benachbarte Fläche – im Eigentum der Stadt Bad Aibling – entlang der Heubergstraße verlegt werden. Dadurch, so die Stadtverwaltung, erfolge ein Eingriff in das ebenfalls städtische Grundstück.
Ein weiteres Thema: Der Hochwasserschutz. Laut Bürgermeister Schlier liege der Bebauungsplan nun im „Risikogebiet der Mangfall“. Wie auch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim mitteilte, liege das Bebauungsplangebiet „nach den fertig gestellten Hochwasserschutzmaßnahmen an Mangfall und Triftbach nur mehr“ im besagten Risikogebiet. Der Bereich sei vor Hochwässern mittlerer Häufigkeit geschützt, größere Hochwasserereignisse könnten aber zu Überflutungen führen.
Grundsätzlich einverstanden
Über das frühzeitige Beteiligungsverfahren wies etwa das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim darauf hin, dass „grundsätzlich Einverständnis“ mit dem Bebauungsplan „Feuerwehr und VHS an der Heubergstraße“ bestehe. Dennoch könnten bei „Extremereignissen“ Wasserstände bis zu einem Meter auftreten. Deshalb müssten Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden. „Hierzu wird empfohlen, das Gebäude hochwasserangepasst zu errichten“, so das Wasserwirtschaftsamt. Heißt etwa, dass der Keller wasserdicht sein sollte. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bei solchen Ereignissen zu gewährleisten.
Im Bereich des Bebauungsplans sei insbesondere bei großen Hochwasserereignissen der Mangfall mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. Durch die Errichtung unterirdischer Bauteile im Grundwasser dürfe es jedoch keine negativen Auswirkungen auf die umliegenden Grundstücke geben. Das Wasserwirtschaftsamt empfiehlt hierzu ausreichend engmaschige Baugrunderkundungen und Untersuchungen, um Aussagen über die Grundwasserverhältnisse und die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Umgebung zu erhalten.
Auf die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes teilte der Kommandant der Feuerwehr Bad Aibling bereits Ende vergangenen Jahres mit, dass im Hochwasser-Bedarfsfall die Feuerwehr in die Ausstellungshalle oder den Landkreisbauhof (Daimlerstraße) umziehen werde. Stadtrat Richard Lechner (SPD) hatte in der Bauausschusssitzung nachgefragt, ob ein seitens der Regierung von Oberbayern aufgeführter Deich tatsächlich errichtet werden soll. Auf Nachfrage der Stadt teilte das Wasserwirtschaftsamt dann jedoch mit, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen am Triftbach bereits fertiggestellt wurden. Eine entsprechende Plan-Änderung sei deshalb nicht erforderlich.
Stellungnahmen erneut möglich
Der Stadtrat billigte die Beschlussvorlage einstimmig. Demnach wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf samt einiger Neuerungen wieder auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und somit noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.