Bruckmühler Marktausschuss lehnt Antrag ab
Aus für Lagerplatz in der Höglinger Landschaft – Diese Gründe spielten eine Rolle
Der Bruckmühler Marktausschuss hat einem beantragten Lagerplatz im Ortsteil Högling die Zustimmung versagt. Der Antragsteller wollte auf dem Grundstück an der Lindenstraße auf 2000 Quadratmetern und für einen Zeitraum von zwei Jahren einen Lagerplatz einrichten. Das sind die Gründe für die Ablehnung.
Bruckmühl – Neben einer Containeranlage sollten auf der Fläche auch Kabeltrommeln, Rohre und Palettenmaterial gelagert sowie Baumaschinen und Fahrzeuge abgestellt werden. Die eingehende Sachprüfung der Gemeindeverwaltung führte zu folgenden Ergebnissen: Die Erschließung kann als gesichert angesehen werden. Zustimmungen der betroffenen Nachbarn liegen nicht vor.
Das betroffene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der geplante Lagerplatz liegt baurechtlich gesehen im Außenbereich. Durch das Vorhaben ist die die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten. Fazit: Der Antrag ist nicht genehmigungsfähig.
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Eingangs der Beratung verwies Bürgermeister Richard Richter (CSU/PW) darauf, dass die Marktgemeinde auch nach Maßgabe des Rosenheimer Landratsamtes eine strikte Linie beim Thema „Außenbereich“ zu verfolgen habe. Er führte die Lage des beabsichtigten Lagerplatzes „in der freien Landschaft“ und die fragliche Anfahrt zum Lagerplatz als Negativpunkte an.
Für Christian Kastl, (CSU/PW) war der Flächennutzungsplan das Maß aller Dinge. Auch störte er sich daran, dass die Unterschriften der Nachbarn fehlten. Josef Staudt (SPD/PU) nahm den Antrag zum Anlass, die generelle Frage in den Raum zu stellen, ob es nicht Aufgabe einer Kommune sei, derartige Flächen bereitzustellen. Dieses Thema wurde vom Plenum nicht weiter vertieft. Der vorliegende Antrag wurde einstimmig abgelehnt.