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Wohnen im Waldkraiburger Gewerbegebiet: Darf ein Bauherr das?

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Von: Raphaela Lohmann

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Ein Blick ins Gewerbegebiet an der Gerhard-Zeidler-Straße in Waldkraiburg.
In der Gerhard-Zeidler-Straße will ein Bauherr sein Gewerbe um eine Betriebsleiterwohnung erweitern. Doch so einfach ist das nicht. © Lohmann

Um auch nach Feierabend noch schnell Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchführen zu können, will ein Bauherr sein Gewerbe um eine Betriebsleiterwohnung erweitern. Doch das birgt ein Risiko.

Waldkraiburg - Wohnen und Arbeiten - in kaum einer anderen Stadt sind die beiden Bereiche so eng miteinander verwoben wie in Waldkraiburg. Ein Thema, das aber auch Konflikte bergen kann. Deshalb bemüht sich die Stadt seit Jahren darum, Wohnen und Gewebe weiter voneinander zu lösen. Wenn dann, wie im Stadtentwicklungsausschuss ein Antrag für eine Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet vorliegt, braucht die Stadt gute Gründe.

Seinen Betrieb in der Gerhard-Zeidler-Straße will ein Bauherr um eine Betriebsleiterwohnung erweitern. Bereits vergangenes Jahr hatte der Ausschuss die Pläne auf dem Tisch, den Antrag aber abgewiesen. Die Begründung: Die Fläche der Wohnung war dem Betrieb nicht deutlich untergeordnet. Eine der Voraussetzungen, die gegeben sein muss, um Wohnungen im Gewerbegebiet zuzulassen. Der neue Bauantrag sieht ein Verhältnis von 252 Quadratmetern für die Wohnung und 385 Quadratmeter für den Betrieb vor.

Genaue Zahlen fehlen noch

Außerdem braucht es für die Genehmigung eine gute Begründung. „Der Bauherr begründet dies damit, dass nachts schnelle Reparaturen oder Wartungen erledigt werden müssen“, erklärte Bauamtsleiter Carsten Schwunck. Die Notwendigkeit erschließt sich für die Verwaltung damit aber erst einmal nicht. Denn wie oft kommt es tatsächlich vor, zumal der Betrieb keine spezielle Erlaubnis für Nachtarbeit vorgelegt hat? Dazu hätte man gerne genauere Zahlen. Die sich aber noch ändern können: „Es ist ein wachsender Betrieb, es könnte in Zukunft so sein“, sagte Schwunck.

Ein Problem bleibt trotzdem: Das Gewerbegebiet könnte seinen Charakter verlieren, Lärmimmissionen damit zu Einschränkungen für Betriebe führen. In einem Klageverfahren sei bereits der Gebietscharakter angezweifelt worden, Betriebsleiterwohnungen sollten daher nur noch restriktiv zugelassen werden. Anträge anderer Betriebe wurden zuletzt abgelehnt.

Damit will die Stadt keine Fehler wiederholen: „Nach Betriebsübergaben sind in die Wohnungen oft andere Leute eingezogen, dadurch gibt es mehr Beschwerden“, erklärte Schwunck. Man sollte bei seinen Entscheidungsgrundsätzen bleiben, das Gebiet in seine ursprüngliche Funktion zurückführen. Wer eine Betriebsleiterwohnung haben will, müsse die Gründe stärker darlegen.

Gewerbegebiet schützen

„Das holt einen ein“, bestätigte auch Ulli Maier (UWG). Ein sensibles Thema, bei dem man das Beste für das Gewerbe machen sollte. Dennoch sollte man das Gespräch mit dem Bauherrn suchen. „Welche Brücke kann man bauen?“

Skeptischer war Wolfgang Hintereder (UWG): „Was passiert später? Wir sollten das Gewerbegebiet schützen, da ist es besser, wenn es keine Wohnungen gibt.“ Eine Meinung, mit der er nicht alleine war. Christoph Vetter (UWG) sah in dem möglichen Verlust des Gebietscharakters einen kritischen Punkt. „Wie nah sind wir an der Schwelle?“ Weit ist die Stadt davon nicht entfernt. „Es ist risikobehaftet“, sagte Schwunck.

Für die Industrie bewertete Johann Vetter (UWG) das Risiko als zu groß. Niedrigere Grenzwerte für Lärmimmissionen könnten in der Folge zu Arbeitsplatzverlusten führen. „Das Gewerbe verabschiedet sich nach und nach aus den Wohngebieten. Wir sollten schauen, dass es ein Gewerbegebiet bleibt.“

Der Verlust des Gebietscharakters auf der einen Seite, auf der anderen Seite der Wunsch des Bauherrn nach einer Betriebsleiterwohnung: Richard Fischer (SPD) und Frieder Vielsack (UWG) hätten sich daher dafür ausgesprochen, das Thema zu vertagen, um eine Lösung zu finden. Eine Lösung, bei der der Gebietscharakter nicht verloren gehen kann.

Keine „lasche Begründung“

Das Thema auf die lange Bank schieben, funktioniert nicht. „Die Stadt muss in einem gewissen Zeitraum abstimmen“, erklärte Schwunck. Mit einer „laschen Begründung“ ließe sich der Antrag nicht genehmigen. Es braucht einen „harten Grund“. Die Größe der Wohnung spiele weniger eine Rolle.

Der „harte Grund“ fehlt noch, deshalb will die Stadt auch nochmal das Gespräch mit dem Bauherrn suchen. Bis dahin hat der Stadtentwicklungsausschuss den Antrag auf eine Betriebsleiterwohnung aber erst einmal abgelehnt mit einer Gegenstimme.

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