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Der Übergang muss weichen: Was die Bahn in Weidenbach vor hat

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Diese Planungsvariante favorisiert die Bahn: Der Bahnübergang in Weidenbach wird aufgehoben und der Ort über eine neue Verbindungsstraße Richtung Südosten ans Straßennetz angebunden. DB Netz
Diese Planungsvariante favorisiert die Bahn: Der Bahnübergang in Weidenbach wird aufgehoben und der Ort über eine neue Verbindungsstraße Richtung Südosten ans Straßennetz angebunden. DB Netz

Die Bahn will den Bahnübergang in Weidenbach aufheben und Weidenbach über eine Ersatzstraße ans Verkehrsnetz anbinden. Mit dieser Variante geht das Unternehmen ins Planfeststellungsverfahren. Die Gemeinde hofft weiter, dass eine andere Variante realisiert wird, will sich an den höheren Kosten aber nicht beteiligen.

Heldenstein – Eines der wesentlichen Verkehrs-Großprojekte in der Region ist der Bahnausbau auf der Strecke München-Mühldorf-Freilassing, Projektname: ABS 38. Diese Linie soll durchgehend elektrifiziert und in weiten Teilen zweigleisig ausgebaut werden, um die Transportkapazität zu erhöhen. Für die Gemeinde Heldenstein bedeutet dies, dass der Bahnübergang Weidenbach aufgelassen werden muss, wie die zuständige Projektleiterin der DB Netz AG Anna Schindler in einer Video-Darstellung auf der Internet-Seite https://abs38.de/projektinformation-weidenbach.html erläutert.

Die Bahn begründet die Maßnahme damit, dass durch den Ausbau im Abschnitt Markt Schwaben-Ampfing eine Höchstgeschwindigkeit der Züge von bis zu 200 Kilometern in der Stunde möglich sei. Ab Tempo 160 seien aber höhengleiche Bahnübergänge verboten. Gemeint sind damit Kreuzungen von Bahnlinie und Straße auf gleicher Höhe. Dies schreibt die Eisenbahnbau- und -betriebsordnung vor.

Mit dem Landkreis geeinigt

Da es sich bei der betreffenden Straße um die Kreisstraße MÜ 21 handelt, ist der Landkreis Mühldorf bei der Maßnahme Kreuzungspartner der DB Netz AG. Zusammen, so Schindler, habe man sich mittlerweile darauf geeinigt, südlich und parallel zur Bahnlinie eine Ersatzstraße nach Südosten zu bauen, die dann an die bestehende Staatsstraße anschließt.

Dazu würden der jetzige Wirtschaftsweg, der sich im Grundbesitz der DB Netz befindet, ausgebaut und eine Brücke über den Kirchbrunner Bach errichtet. Die Zufahrten zu den Grundstücken blieben erhalten.

Dieser Lösung hat im Juli 2017 auch der Mühldorfer Kreistag zugestimmt, nachdem im Dezember 2016 der Heldensteiner Gemeinderat einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst hatte. Exakt ein Jahr später hat das Gemeindegremium seinen Beschluss jedoch wieder aufgehoben, nachdem das Projekt in einer Bürgerversammlung in Heldenstein vorgestellt worden war. Zur Diskussion standen zwei weitere von der DB Netz AG untersuchte Lösungsvarianten (Siehe Kasten).

DB-Vorzugsvariante kostet 3,3 Millionen Euro

Schindler betont, dass sich die DB Netz AG neben der technischen Machbarkeit auch an der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme orientieren müsse. Bei einer anderen Lösung als der DB-Vorzugsvariante (Ersatzstraße) wären die Mehrkosten durch Dritte zu tragen. Bei der Straßenvariante, die eine Investition von 3,3 Millionen Euro erfordern würde, wäre der Landkreis an den Kosten nicht beteiligt: Ein Drittel übernähme die Bahn, die Hälfte der Bund und ein Sechstel der Freistaat Bayern.

Auch nach der Novellierung des Eisenbahnkreuzungsgesetz im März dieses Jahres geht der Landkreis Mühldorf nach Mitteilung des Landratsamtes davon aus, dass er weiterhin Kreuzungspartner bleibt, sich aber nicht an den Planungs- und Baukosten beteiligen muss. Baulastträger der neuen Straße wäre voraussichtlich der Landkreis.

Gemeinde bevorzugt Straßenüberführung

Im März 2018 hat der Kreistag per Beschluss der Gemeinde Heldenstein die Wahl gelassen, sich für eine der beiden wirtschaftlichsten Lösungen zu entscheiden: Ersatzstraße oder Straßenüberführung über die Bahn. Die Gemeinde plädierte damals jedoch für keine dieser beiden Planungen und für die Variante „Eisenbahnüberführung ohne eigene Kostenbeteiligung“, also die gut doppelt so teuere Untertunnelung der Bahnlinie druch die Straße..

Mittlerweile wurde zwischen dem Landkreis Mühldorf und der DB Netz eine Planungsvereinbarung für den Bau der Ersatzstraße getroffen, im Juni vergangenen Jahres wurden von der DB Netz AG die Unterlagen für die Planfeststellung des Vorhabens beim Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde eingereicht.

Übernimmt der Bund zusätzliche Kosten?

Zur Frage, ob diese Lösungsvariante damit fix sei oder ob sich daran noch etwas ändern könne, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit: „Aktuell versuchen wir gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer auf politischem Wege für eine Bereitschaft des Bundes zu werben, auch die teurere Eisenbahnüberführung zu finanzieren.“

Heldensteins Bürgermeisterin Antonia Hansmeier hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben: „Mir liegt die Gemeinde am Herzen und ich hoffe auf die bestmögliche Lösung“, die auch Hansmeier in der Bahnüberführung sieht. Die Bürgermeisterin erinnert in diesem Zusammenhang an das Jahr 2008, als bereits einmal ein Bahnübergang aufgelassen und die Schmied-Siedlung damals vom Ortskern abgekapselt worden sei.

Jetzt geht es in die Planfeststellung

Das Landratsamt weist aber darauf hin, dass trotz der genannten gesetzlichen Neuerung weiter das Wirtschaftlichkeitsgebot gelte. „Nach aktueller Aussage des Bundes müssen die Kommunen die Mehrkosten tragen“, sollte eine andere als die DB-Vorzugsvariante verwirklicht werden.

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Gemeinde spielt auf Zeit

Über die Dauer des Planfeststellungsverfahrens und den Baubeginn könne noch nichts gesagt werden, so ein Bahnsprecher. Das Verfahren liege in der Verantwortung des Eisenbahnbundesamtes. Für den Bau rechnet die Bahn mit ein bis zwei Jahren.

Großteil der Grundstücke bereits in Bahnbesitz

Die für das Projekt benötigten Flächen befinden sich nach Aussage von Anna Schindler großteils bereits in Bahnbesitz. Weitere Flächen, die dringend benötigt werden, werde die Bahn erwerben. Die Kontaktaufnahme mit den Grundstücksbesitzern soll nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Dann würden auch Verträge für die Inanspruchnahme temporär benötigter Flächen – beispielsweise als Lagerflächen für Baumaterial – geschlossen.

Grundbesitzer könnten gegen Entschädigung enteignet werden

„Gelingt in sehr wenigen Einzelfällen keine Einigung, so sieht das Allgemeine Eisenbahngesetz eine Enteignung gegen Entschädigung vor“, so der Bahnsprecher auf Nachfrage der Redaktion. Grundlage dafür sei der Planfeststellungsbeschluss. Der Bahnsprecher fügt aber an: „Die DB Netz AG versucht selbstverständlich eine einvernehmliche Einigung mit den Eigentümern zu erlangen und ist daher schon frühzeitig in Gesprächen mit den Betroffenen.“

In den bisherigen Planentwurf sind auch bereits die Maßnahmen zum Umweltschutz eingeflossen und in einer interaktiven Karte auf der genannten Internet-Seite der DG Netz AG detailliert dargestellt. Man wolle bereits vor Baubeginn für Tiere eine neue Heimat schaffen, bevor in deren bisherige eingegriffen wird, so Schindler. In der Bauphase seien ebenfalls Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Zwei weitere Varianten geprüft

Zwei weitere Varianten hat die DB Netz AG untersucht: Die beiden Möglichkeiten wären eine Bahnüberführung über die Kreisstraße oder eine Straßenüberführung über die Bahnlinie.

• Bei ersterer Variante würde die Straße die Bahnlinie untertunneln so wie in der Straße Am Brühl. Diese Lösung wäre Projektleiterin Anna Schindler zufolge aufgrund des Geländeverlaufs und des hohen Grundwasserstandes um ein Vielfaches teurer als die Ersatzstraße. Da geht es um eine

Größenordnung von 7,9 Millionen Euro.

• Die zweite Variante mit eine Straßenbrücke über die Gleise käme mit 3,2 Millionen Euro deutlich billiger. Doch diese Überführung wäre technisch schwierig umzusetzen, würde erhebliche Umbaumaßnahmen am Straßennetz und eine hohe Dammschüttung erfordern sowie das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen. Außerdem wäre der Flächenverbrauch größer als bei einer Bahnüberführung. baf

Weitere Informationen über die Planungen der DB Netz AG: https://abs38.de/projektinformation-weidenbach.html

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