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Stadt bleibt ihrer Linie treu: Investoren an Waldkraiburger Bahnhofstraße müssen warten

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Von: Raphaela Lohmann

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Mit den ursprünglichen Plänen für eine Woolworth-Filiale an der Bahnhofstraße war die Stadt nicht einverstanden. Jetzt soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um klar zu definieren, was dort gewollt ist.
Mit den ursprünglichen Plänen für eine Woolworth-Filiale an der Bahnhofstraße war die Stadt nicht einverstanden. Jetzt soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um klar zu definieren, was dort gewollt ist. © Lohmann

Es soll keine Konkurrenz zum Einzelhandel in der Stadt geben. Aus diesem Grund hält die Stadt auf einem Grundstück in der Bahnhof weiter daran fest, dort einen Bebauungsplan aufzustellen. Verbunden mit einer Veränderungssperre. Daran hat auch eine Alternative des Entwicklers nicht geändert.

Waldkraiburg – Ursprünglich sah der Plan einen Woolworth-Markt in der Bahnhofstraße vor. Ein Plan, dem der Stadtentwicklungsausschuss im vergangenen Jahr einen Riegel vorschob. Aber ganz so einfach ist es nicht: Denn auf dem Grundstück ist vor einigen Jahren ein Vollsortimenter genehmigt worden, eine Unterscheidung ob Lebensmittel-Vollsortimenter oder allgemeiner Vollsortimenter spielt dabei allerdings keine Rolle.

Unerwünschte Nutzung vermeiden

Um innenstadtrelevantes Sortiment auszuschließen, hatte der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit verbunden eine Veränderungssperre, „um eine unerwünschte Nutzung“ zu vermeiden, wie Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG) in der jüngsten Sitzung erklärte. Bauamtsleiter Carsten Schwunck bekräftigte die Haltung der Stadt. Ein Lebensmittels-Vollsortimenter ist an dieser Stelle gewünscht, dazu braucht es den Bebauungsplan und an diesem Vorgehen kann vorerst auch eine jüngst vorgeschlagene Alternative vom Entwickler nichts ändern.

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Die bestehenden Gebäude sollen weitergenutzt, aber auch vergrößert werden, um Platz für einen Biomarkt und einen Getränkehandel zu machen. „Das ist baurechtlich möglich“, klärte Schwunck das Gremium auf. Auch ohne Bauleitverfahren.

Sollte man jetzt aber ein Bauleitverfahren samt Veränderungssperre auf den Weg bringen, kann die Stadt laut Schwunck jederzeit bei Bedarf aus dem Verfahren wieder aussteigen. „Wir könnten heute die Beschlüsse fassen und dann endgültig entscheiden, wenn die Anträge vorliegen“, erklärte er.

Das Gebiet an der Bahnhofsstraße weiter zu entwicklen, dem gegenüber ist Wolfgang Hintereder (UWG) offen. An der Staatsstraße gebe es viel Berufsverkehr und zu bestimmten Zeiten auch Reiseverkehr. „Das Gebiet mit höherwertigen Lebensmittelmarkt aufzuwerten wäre angebracht.“ Doch man sollte sich ein Konzept überlegen, wie sich die Marktflächen entwickeln lassen.

Herr des Verfahrens bleiben

Für Anton Sterr (CSU) waren die beiden Beschlüsse – der Bebauungsplan und die Veränderungssperre – der richtige Weg. „Damit bleibt die Stadt Herr des Verfahrens.“ Die Stadt würde sich nichts verbauen, weil sie „wieder zurückgehen“ kann, sollten die Entwürfen zu der städtischen Ansiedlungspolitik passen.

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Doch was passiert dann mit dem Getränkemarkt und der Rossmann-Filiale, die dort untergebracht sind? „Der Eigentümer der Gebäude ist auch der jetzige Entwickler“, erklärte Schwunck.

Die Stadt schlägt nun den Verfahrensweg ein. Einstimmig stimmte der Stadtentwicklungsausschuss für die Aufstellung eines Bebauungsplans und auch für eine Veränderungssperre. Letztere verliert ihre Gültigkeit, sobald für den Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens aber nach zwei Jahren.

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