Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.


Antrag im Stadtentwicklungsausschuss

Neuer Wohnraum, aber zu wenig Stellplätze: So entscheidet Waldkraiburg

Ortsschild Waldkraiburg
+
Ein Wohn- und Geschäftshaus soll in ein Mehrfamilienhaus umgebaut werden. Doch es gibt zu wenig Stellplätze.
  • Raphaela Lohmann
    VonRaphaela Lohmann
    schließen

Ein Wohn- und Geschäftshaus soll in ein Mehrfamilienhaus umgebaut werden. Doch es gibt ein Problem mit den Stellplätzen.

Waldkraiburg - Die Nachfrage nach Wohnraum in Waldkraiburg ist groß. Wo diese Nachfrage nicht durch die Ausweisung neuer Baugebiete erfüllt werden kann, braucht es die sogenannte Nachverdichtung. Diese Strategie verfolgt die Stadt Waldkraiburg schon länger, aber sie hat auch ihre Grenzen. Dies zeigt auch die beantragte Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Mehrfamilienwohnhaus mit drei Wohneinheiten.

Bauplanungsrechtlich zulässig

„Eine Nachverdichtung, die sich noch einfügt“, nannte Bauamtsleiter Carsten Schwunck das Vorhaben in der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses. Das Vorhaben ist „bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässig“. Aus der Sicht spricht also nichts dagegen - wären da nicht die Stellplätze.

Denn nach der aktuell gültigen Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben insgesamt sieben Stellplätze nötig. Der Bauherr möchte zwei Stellplätze von der Stadt ablösen, damit das Grundstück nicht stärker als geplant versiegelt werden muss. Gemäß Satzung können Stellplätze für 9000 Euro abgelöst werden, falls man sie nicht an einem anderen Ort zur Verfügung stellen kann. Aber diese Ablösung ist genau das, was die Stadt nicht mehr zulassen will. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es ohnehin nicht.

„Wir haben ähnliche Vorhaben bereits abgelehnt“, erinnerte Schwunck und verwies damit auf ein Gleichheitsprinzip. Das bewertete der Ausschuss ähnlich und lehnte den Antrag einstimmig ab.

Mehr zum Thema

Kommentare