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Werden Terrassen-Besitzer abkassiert? So wenden die Gemeinden ihre Gebührensatzungen an

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Von: Josef Enzinger

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Schon ein Haus oder noch Terrasse? Laut Verwaltungsgericht auf jeden Fall frei von Herstellungsbeiträgen. Ein Niedertaufkirchener hatte gegen die Bescheide geklagt und Recht bekommen.
Schon ein Haus oder noch Terrasse? Laut Verwaltungsgericht auf jeden Fall frei von Herstellungsbeiträgen. Ein Niedertaufkirchener hatte gegen die Bescheide geklagt und Recht bekommen. © Josef Enzinger

Herstellungsbeiträge für Terrassenüberdachungen: Wie das Verwaltungsgericht in München entschieden hat, sind diese in einem Fall in Niedertaufkirchen zu Unrecht erhoben worden. Die Verwaltungen im nördlichen Landkreis rechneten aber schon vorher unterschiedlich ab.

Niedertaufkirchen - Mitte November 2022 hat das Verwaltungsgericht in München die Bescheide aufgehoben, die als Konsequenz einen Herstellungsbeitrag für die überdachte Terrasse von Roland Kirsch bewirkt hätten. Während die Gemeinde mit Verweis auf die Handlungsempfehlung des Bayerischen Gemeindetages diese Bescheide versandt hatte, war das Gericht bei der mündlichen Verhandlung in München der Auffassung, dass eine Terrasse, die außerhalb einer Gebäudefluchtlinie liegt, nicht beitragspflichtig ist.

Neumarkt sagt nichts zu einem laufenden Verfahren

Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-St. Veit hat nach dem aktuell geltenden Recht sowie Rechtsprechung die Herstellungsbeiträge abgerechnet. „Für Herstellungsbeitragsbescheide, die rechtskräftig sind, haben spätere Gerichtsentscheidungen keine Auswirkungen“, erklärt dazu der Geschäftsleiter der VG, Thomas Menzel. „Auch zukünftig werden wir die Herstellungsbeiträge nach dem aktuell geltenden Recht sowie Rechtsprechung abrechnen. Hier ist erstmal abzuwarten, ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird.“ Da es sich noch um ein laufendes Verfahren einer anderen Kommune handelt und das Urteil auch noch nicht rechtskräftig ist, werde die Verwaltungsgemeinschaft dazu keine weitere Stellungnahme abgeben.

VG Oberbergkirchen ist Rechtsauffassung des Gemeindetages nicht gefolgt

In der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hingegen spielt das Urteil des Verwaltungsgerichtes München keinerlei Rolle. „Bei uns wurde in allen vier Gemeinden der Rechtsauffassung des Bayerischen Gemeindetages nicht gefolgt“, erklärt dazu der Geschäftsstellenleiter der VG, Georg Obermaier, auf Anfrage. Es gebe Beschlüsse von allen vier Gemeinden - Lohkirchen, Oberbergkirchen, Schönberg und Zangberg - die Terrassenüberdachungen als beitragsfreie Terrassen und nicht als beitragspflichtige Gebäudeteile zu betrachten. „Insofern ergeben sich für uns aus dem Urteil keine Konsequenzen“, so Obermaier.

Landratsamt will erst noch abwarten

Abwarten heißt es auch im Landratsamt in Mühldorf. Als Widerspruchsbehörde wird das Amt erst einmal das Urteil analysieren und anschließend die Konsequenzen ableiten, heißt es seitens der Pressestelle auf Anfrage. Deswegen hält sich das Amt auch mit Aussagen zurück, was die Behandlung aktueller Widerspruchsbescheide betrifft. „Grundsätzlich gelten Verwaltungsgerichtsurteile nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits. Ob das Urteil vom 10. November 2022 generalisierungsfähige Aussagen enthält, ist Teil der nun vorzunehmenden Analyse.“

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