Im Ernstfall handlungsfähig bleiben
So rüstet sich Lohkirchen für den Katastrophenfall
- VonJosef Enzingerschließen
Im Falle eines längerfristigen Stromausfalles haben die Gemeinden vielfältige Aufgaben. Der Lohkirchener Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Thematik und hat diese Entscheidungen getroffen.
Lohkirchen - Im Falle eines längerfristigen Stromausfalles - auch „Blackout“ genannt - haben die Gemeinden vielfältige Aufgaben. In der Bayerischen Verfassung ist festgelegt, dass dann insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden fallen würde. Der Lohkirchener Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Thematik.
Zunächst einmal die Versorgung sicherstellen
Denn laut Gesetz haben die Gemeinden nicht nur die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, sondern auch die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Gemeinden sind, wie in der Sitzung deutlich gemacht wurde, zur Katastrophenhilfe verpflichtet und können damit von der Katastrophenschutzbehörde zur Mitwirkung herangezogen werden.
Funktionsfähigkeit von Gebäuden sicherstellen
Wie es dazu in der Vorlage zum späteren Beschluss heißt, seien Kommunen insbesondere dazu aufgefordert, Maßnahmen für die Unterbringung und Versorgung von Personen sowie technische Vorkehrungen - etwa in Form von Notstromversorgung oder Einspeisevorrichtungen für öffentliche Einrichtungen - zu treffen, um die Funktionsfähigkeit von wichtigen Gebäuden wie Rathäuser oder Feuerwehrgerätehäuser sicherzustellen.
Es geht auch um die Trinkwasserversorgung
Auch die Funktion von Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der gewährleistete Weiterbetrieb von Einrichtungen wie Turnhallen und Schulen seien bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung sicherzustellen. Das Landratsamt Mühldorf hat dazu einen Musterkrisenplan erarbeitet, der auf die örtlichen Besonderheiten angepasst werden sollte. Einen ersten Entwurf hat die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen erstellt, der jedoch noch verschiedener Entscheidungen und Maßnahmen in den Gemeinden bedarf.
Und die Gemeindekanzlei ist „Leuchtturm“
Die Optionen hat der Gemeinderat besprochen. Tenor in der Sitzung war, dass die Gemeindekanzlei „Leuchtturm“ sein soll. Es sei demnach sinnvoll, einen Notstromanschluss nachzurüsten und dafür ein Notstromaggregat zu beschaffen. „Das Notstromaggregat sollte dann auch gleich das Heizgebäude mit Strom versorgen, weil ansonsten der Leuchtturm nicht beheizt ist“, erläuterte dazu Geschäftsstellenleiter Georg Obermaier in der Sitzung. Ein Schlepperaggregat mit 25 bis 30 Kilowatt Leistung wäre dafür gut geeignet. Alle weiteren im Beschluss angesprochenen Maßnahmen sah der Gemeinderat eher als mittel- oder langfristige und nicht als kurzfristige Maßnahmen. Der Aufbau einer Lebensmittelbevorratung wird als nicht sehr realistisch gesehen.
Gemeinde schafft Notstromaggregate an
Im Beschluss hielt der Gemeinderat dann einstimmig (9:0) fest, dass zunächst einmal der Erste Bürgermeister, Siegfried Schick (UWG), als Schichtleiter in den Krisenstab berufen wird, Stellvertreter ist sein zweiter Bürgermeister, in diesem Fall Martin Gruber (UWG). Nach Bedarf können die weiteren Mitglieder des Gemeinderates zusätzlich im Krisenstab aufgenommen werden.
Kurz- und mittelfristig sollen die Anschlüsse für Notstromaggregate hergestellt werden, und zwar für den „Leuchtturm“ und das Heizhaus sowie mittel- beziehungsweise langfristig für die öffentlichen Gebäude und für Kläranlagen und Pumpstationen. Der Gemeinderat beschloss deswegen den Kauf zusätzlicher Notstromaggregate. Konkret geht es dabei um die Anschaffung eines Schlepperaggregats mit einer Leistung von circa 25 bis 30 Kilowatt. Außerdem will die Gemeinde ein Diesel-Aggregat mit einer Leistung von circa 10 Kilowatt kaufen.
Inselfähige PV-Anlage mit Stromspeicher
Beschlossen hat der Rat auch den Ausbau der Photovoltaik-Anlage für Schule und Kindertagesstätte zur inselfähigen Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher. Eine inselfähige Eigenverbrauchs-Photovoltaikanlage mit Stromspeicher ist auch auf dem Dach des Heizhauses vorgesehen, allerdings unter Beachtung des Denkmalschutzes.