Regressansprüche bei der Schlussabnahme
„Katzenbuckel“ und Co: So will Neumarkt-St. Veit mit Mängeln bei der Stadtplatz-Sanierung umgehen
Auch wenn die Sanierungsarbeiten im Stadtplatz abgeschlossen sind, beschäftigt er den Stadtrat nach wie vor. Kontrovers wurde diskutiert, wie mit Mängeln umzugehen ist.
Von Jan Dalhoff
Neumarkt-St. Veit - „Ich beantrage die Beendigung der Diskussion und der Debatte“ so Georg Wimmer (CSU) nach einer ausgiebigen Diskussion im Stadtrat. Die SPD hatte den Antrag „Mängelanzeige – Stadtplatzsanierung“ gestellt, wonach alle Mängel bei der Stadtplatzsanierung erfasst werden und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben werden sollten. Dazu sollte im Anschluss ein Sachverständiger eine Bewertung vornehmen, um eventuelle Regressansprüche bei einer Schlussabnahme geltend machen zu können.
Vermögensschaden für die Stadt vermeiden
In ihrer Begründung führte die SPD bei ihrem Antrag aus: „Baumängel, welche nicht mehr geheilt werden können, führen zu einer Minderung der Baukosten. Hierdurch wird ein Vermögensschaden für die Stadt Neumarkt-Sankt Veit vermieden und der Haushalt entlastet.“ „Welche Mängel wir derzeit auf dem Stadtplatz haben, wissen wir nicht, es sei denn, sie sind nicht zu übersehen“, so Ulrich Geltinger (SPD) in seinen Ausführungen. Weiterhin sei er auch der Meinung, dass es immer wieder zu einem Interessenkonflikt kommt, wenn das Architekturbüro mit seinen Planern bei der Mängelbeseitigung beteiligt ist. „Und über die Qualität des Büros brauchen wir nicht reden, was man ja bei dem sogenannten Katzenbuckel am Stadtplatz gesehen hat“, so Geltinger weiter. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass er da kein großes Vertrauen habe.
„Das sind harte Worte“, reagierte Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) auf Geltingers Ausführungen. Baumgartner beschrieb, dass es immer wieder Mängel gegeben habe, die aber bei den Besprechungen immer wieder gesammelt und anschließend von den Firmen auch abgearbeitet wurden. Weiter führte Erwin Baumgartner aus, dass es nichts bringen würde, jedes Mal einen Sachverständigen bei den Mängeln einzuschalten. Das würde nur Kosten produzieren.
Sollte es zu einem Streitfall kommen und man müsste sich juristisch auseinandersetzen, so würde das Gericht einen neutralen Sachverständigen beauftragen. Die Begutachtung und Bewertung der Stadt wäre nicht gültig. „Zudem würde für uns die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) alles regeln. Sie muss entsprechend angewendet werden“, so Baumgartner weiter.
Kann ein Privatmann feststellen, was ein Schaden ist und was nicht?
Dies bestätigte auch Bauamtsleiterin Natascha Engelmann. Sie ergänzte, dass auch entsprechende Mängelansprüche die VOB regeln würde. „Bei wirklich großen Problemen haben wir auch schon in der Vergangenheit bei anderen Projekten bei Bedarf einen Sachverständigen hinzugezogen“, so Engelmann weiter.
„Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Hier sollte man seine persönlichen Gefühle außen vor lassen, denn hier handelt es sich um eine öffentliche Vergabe und die ist nicht gleichzusehen wie im privaten Bereich“, äußerte sich Wolfgang Hobmeier (CSU). „Außerdem kann ein Privater nicht feststellen, was Mängel sind und was nicht“, so Hobmeier weiter. Monika Eisenreich (UWG) meinte, sie verstehe die Problematik auch nicht, denn dafür sei doch das Ingenieurbüro zuständig.
Natascha Engelmann erklärte noch einmal, dass nach jedem fertigen Bauabschnitt eine Begehung stattgefunden hatte und entsprechende Mängel in einem Protokoll festgehalten wurden. Außerdem sei es so, solange noch keine Schlussabnahme erfolgt sei und die Firmen vor Ort seien, hätten sie die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen. Daher kann es schon sein, dass eventuell aktuell sichtbare Mängel da sind, die aber noch im Laufe des Auftrages beseitigt werden. Dazu hat jede Firma das Recht. Und bei dem Thema Katzenbuckel am Johannesplatz habe man gesehen, dass die Mängel, wenn möglich, zeitnah abgearbeitet werden.
Dem Antrag über die Beendigung der Diskussion und Debatte von Georg Wimmer stimmten 17 Stadträte zu und dem Antrag der SPD stimmten zum Schluss nur zwei SPD-Stadträte zu.
Das sagt die Regierung von Oberbayern
Wie die Regierung von Oberbayern auf Anfrage mitteilt, begleitet sie im Rahmen der Städtebauförderung Projekte von Städten und Gemeinden in ihrer Vorbereitung und Planung. „Dabei ist üblicherweise die Ausführungsplanung mit Kostenanschlag Grundlage der Bewilligung einer finanziellen Förderung.“
Die Beauftragung von Bauleistungen, die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung etwaiger Mängelansprüche und die Abnahme von Bauleistungen - unabhängig davon, ob und von welcher Seite das Bauvorhaben gefördert wird -würden ausschließlich der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt als Bauherrin und Vertragspartnerin des Bauvertrags in eigener Verantwortung obliegen, heißt es aus der Presseabteilung der Regierung weiter.
Als Fördergeberin prüfe die Regierung von Oberbayern nach Abschluss der Baumaßnahme (inklusive etwaiger Mängelbeseitigung) „nur“ die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der gewährten Fördermittel. Grundlage dafür sei der von der Gemeinde oder Stadt vorzulegende Verwendungsnachweis. Eine Beratung oder Begleitung bei Abnahme und gegebenenfalls Mängelbeseitigung durch die Regierung von Oberbayern erfolge nicht.