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Weiter Weg von der Planung zur Umsetzung

Geplantes Gewerbegebiet hält Egglkofen auf Trab

Das geplante Gewerbegebiet der Gemeinde Egglkofen soll auf dem Areal zwischen der B299 und der Piesenkofener Straße entstehen.
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Das geplante Gewerbegebiet der Gemeinde Egglkofen soll auf dem Areal zwischen der B299 und der Piesenkofener Straße entstehen.
  • Harald Schwarz
    VonHarald Schwarz
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Die Gemeinde möchte ein neues Gewerbegebiet ausweisen. Dort soll auch der Bauhof ausgelagert werden. Doch der Weg dahin ist nicht ganz so einfach.

Egglkofen - Die Gemeinde Egglkofen möchte in dem Bereich zwischen Ortseingang und dem Ortsteil Lichtberg ein Gewerbegebiet ausweisen. Dort soll unter anderem der Bauhof seinen neuen Standort bekommen, da er jetzt in der Ortsmitte eingezwängt ist und keine Erweiterungsmöglichkeit hat. Nach Aussage von Bürgermeister Johann Ziegleder (ULE) gibt es aber auch zahlreiche Nachfragen von einheimischen Gewerbebetrieben, die erweitern wollen.

Durch Ausgleichsflächen Abstand zu Wohnbebauung gewahrt

Damit dieses Gewerbegebiet entstehen kann, muss die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern. Das wiederum erfordert eine Reihe von bürokratischen Schritten. Unter anderem haben Ämter und Behörden die Möglichkeit, zu der Planung ihre Stellungnahmen abzugeben. Dabei monierte der Fachbereich Naturschutz des Landratsamtes die Lage der erforderlichen Ausgleichsflächen. Der Gemeinderat machte aber deutlich, dass die Fläche so beibehalten werden soll, da damit der notwendige Abstand zu der Bestandsbebauung Hofstetten gewährleistet werden kann. Zudem werde mit der Unteren Naturschutzbehörde besprochen, wie an dieser Stelle der größtmögliche Nutzen der Ausgleichsfläche erzielt werden kann, erläuterte Bürgermeister Ziegleder.

Regierung von Oberbayern besteht auf dem Anbindegebot

Die Regierung von Oberbayern verwies auf das sogenannte Anbindegebot. Dies wird allerdings gewahrt, wenn die Gemeinde, wie geplant, ein Mischgebiet ausweist, das an die bestehende Bebauung angrenzt. Dazu kommt ein Areal unterhalb und links von dem Gewerbegebiet, wo Wohnbebauung ausgewiesen werden kann.

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Nicht so recht anfreunden mit den Plänen kann sich Kreisheimatpfleger Dr. Reinhard Baumgartner. Die Gemeinde argumentiert allerdings, dass sie dringenden Bedarf für Gewerbefläche habe und keine anderen Flächen zur Verfügung stehen. Bürgermeister Ziegleder versicherte aber auch, dass die Gemeinde beim Aufstellen des Bebauungsplanes verstärkt ihr Augenmerk darauf legen wird, dass das Landschaftsbild an dieser Stelle bestmöglich geschützt werde.

Das betreffe zum einen die Kubaturen und Höhen der Baukörper und zum anderen die Eingrünung und Einbindung in das Landschaftsbild. Zudem wies er darauf hin, dass das Landesamt für Denkmalpflege im Hinblick auf das Landschaftsbild keine negative Stellungnahme abgegeben habe.

Erschließung und Immissionsschutz

Aber nicht nur die Behörden hatten die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Auch die Bürger konnten ihre Sicht zu dem geplanten Gewerbegebiet kundtun. Dabei wurde unter anderem daran gezweifelt, dass die Piesenkofener Straße als Erschließung für das neue Gewerbegebiet ausreichend ist. Hier argumentiert die Gemeinde, dass im Rahmen der Bauleitplanung entsprechende Nachweise zur Leistungsfähigkeit der Straße, aber auch zum Immissionsschutz erbracht werden.

Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass hier kein Industriegebiet mit hoher Schwerlastverkehr-Frequenz geplant ist, sondern die Ansiedelung kleiner und mittlerer ortsansässiger Handwerksbetriebe mit entsprechenden Fahrzeugen. Diese wiederum seien keine größere Gewichtsbelastung als die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die bereits jetzt die Piesenkofener Straße befahren. Damit es nicht zu unzulässigen Beeinträchtigungen in Sachen Immissionsschutz kommt, wurde zudem der geplante Gemeindebauhof an die nordwestliche Ecke des Gewerbegebietes verschoben.

Zwischen der B 299 und der Piesenkofener Straße soll das neue Gewerbegebiet der Gemeinde Egglkofen entstehen. Dort soll auch der Bauhof hin verlagert werden.

Anderer Standort für Bauhof nicht möglich

Ein Einwand war, dass der neue Bauhof auch auf dem Areal der „Alten Fassfabrik“ gebaut werden könnte. Bürgermeister Ziegleder verwies darauf, dass sich die Gemeinde bereits vor fünf Jahren mit Planungsmöglichkeiten für das Gelände auseinandergesetzt hatte. Dabei kam unter anderem heraus, dass ein Hinderungsgrund das angrenzende Wohngebiet mit maximal 50 Meter entfernten Wohnhäusern ist.

Auch das Gelände des dort bestehenden Braukellers der ehemaligen Brauerei Montgelas kommt nicht in Frage. Nach Meinung von Sachverständigen könne das Gelände wegen der Hanglage kaum tragfähig verdichtet werden, selbst wenn der bestehende Keller vollständig abgebrochen werden würde. Dazu kommen Naturschutzflächen am südlichen Spitz der Fläche und die Pläne der Montgelas-Erben auf den angrenzenden Flächen Wohnraum zu schaffen. Deshalb hatte die Gemeinde die Bauhofpläne auf diesem Areal nicht mehr weiterverfolgt.

Forderung kann aktuell nicht umgesetzt werden

Die Verwaltung machte abschließend aber noch darauf aufmerksam, dass das Landratsamt Mühldorf der Gemeinde wahrscheinlich den geänderten Flächennutzungsplan genehmigen wird. Die Forderung der Regierung von Oberbayern des Anbindegebotes müsste dann bei den notwendigen Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden. Das kann aktuell aber nicht umgesetzt werden, da die notwendigen Grundstücke der Gemeinde nicht zur Verfügung stehen.

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