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Gemeinderat legt Preise fest

Fernwärme-Versorgung in Lohkirchen läuft auf Hochtouren: Diese Gebühren fallen jetzt an

Lohkirchen heizt mit Hackschnitzel. Die System am Ortseingang am ehemaligen Raiffeisenlagerhaus läuft auf Hochtouren.
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Lohkirchen heizt mit Hackschnitzel. Die System am Ortseingang am ehemaligen Raiffeisenlagerhaus läuft auf Hochtouren.
  • Josef Enzinger
    VonJosef Enzinger
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Zum Jahreswechsel wurde die Gebührenkalkulation für die Fernwärmeanlage aktualisiert. Auch der Gebührensatz wurde noch nicht erhoben. Das hat der Lohkirchener Gemeinderat jetzt nachgeholt.

Lohkirchen - Es raucht aus dem Heizhaus. Die Fernwärmeanlage der Gemeinde Lohkirchen lief in den vergangenen, besonders kalten, Tagen reibungslos. Jetzt befasste sich der Gemeinderat mit den Gebühren für die Hackschnitzelheizung am nordöstlichen Ortseingang von Lohkirchen. In der Sitzung wurde die Kalkulation präsentiert sowie die Festsetzung der Gebührensätze diskutiert.

Gebührenkalkulation für die Fernwärmeanlage aktualisiert

Wie es dazu im Sachvortrag seitens der Verwaltung hieß, wurde zum Jahreswechsel 2023 die Gebührenkalkulation für die Fernwärmeanlage aktualisiert. Laut Verwaltung müsste ein Gebührensatz von 0,17 Euro pro Kilowattstunde erhoben werden, um eine Vollkostendeckung zu erreichen.

Bislang nicht beschlossen war der Gebührensatz für die Anschließer. Lediglich per Vereinbarung wurde eine Gebühr für den Anschließer in der Hauptstraße festgelegt. Dieser hat einen Leistungspreis von 15 Euro je Kilowatt sowie einen Arbeitspreis beziehungsweise eine Verbrauchsgebühr von 0,08 Euro pro Kilowattstunde zu bezahlen. Dafür sei eine Preisgleitklausel beschlossen worden.

Gleiche Anschlussgebühr wie an der Hauptstraße

Für die Festsetzung der Höhe der Gebühren hatte die Verwaltung für den Gemeinderat drei Möglichkeiten aufzeigt, über die es abzustimmen galt. Die erste Variante sieht vor, dass für die Anschlusswilligen die gleiche Verbrauchsgebühr festgesetzt wird wie beim Anschließer an der Hauptstraße. Um eine Vollkostendeckung zu erreichen, könnte, so ein anderer Vorschlag, ein Arbeitspreis von 0,17 Euro pro Kilowattstunde festgesetzt werden. Oder aber man einigt sich auf einen Arbeitspreis beziehungsweise auf eine Verbrauchsgebühr, die irgendwo dazwischen liegt.

Die Verwaltung ging davon aus, dass bei allen Varianten schließlich ein Leistungspreis, sprich eine Grundgebühr, in Höhe von 15 Euro pro je Kilowatt berechnet werden könnte. Noch nicht berücksichtigt ist in der Kalkulation, dass im Jahr 2023 der Eingang von Zuwendungen zu erwarten ist. Die Verwaltung hat deswegen eine etwas niedrigere Verbrauchsgebühr von 0,14 Euro je Kilowattstunde vorgeschlagen.

Einigung bei 14 Cent

Im Beschluss sprach sich der Gemeinderat dann einstimmig dafür aus, dass für die Fernwärmeanlage der Gemeinde Lohkirchen für alle Anschließer, mit Ausnahme des bereits genannten Anschließers in der Hauptstraße, folgende Preise festgesetzt werden: Die Grundgebühr kostet demnach 15 Euro pro Kilowatt, der Arbeitspreis beziehungsweise die Verbrauchsgebühr 0,14 Euro pro Kilowattstunde.

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