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Behörden-Wahnsinn? Grundschule in Egglkofen muss Tablets selbst zahlen - Neumarkt-St. Veit nicht

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Von: Harald Schwarz

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Behörden-Wahnsinn? Grundschule in Egglkofen muss Tablets selbst zahlen
Behörden-Wahnsinn? Grundschule in Egglkofen muss Tablets selbst zahlen © picture alliance/dpa

Die Grundschule Neumarkt-St.Veit hat einen Tabletsatz, die Grundschule in Egglkofen auch. Allerdings hat die Neumarkter Grundschule für ihre Tablets staatliche Fördermittel bekommen, während die Egglkofener Grundschule leer ausging. Das sind die Gründe.

Egglkofen – Die Verwaltung hatte das Kleingedruckte bei den Förderrichtlinien nicht aufmerksam genug gelesen. Das räumte Geschäftsstellenleiter Thomas Menzel ein.

Die Gemeinde Egglkofen hat 2021 einen Tabletkoffer mit 16 Tablets angeschafft, die beinahe 25 500 Euro gekostet hatten. Dabei hatte man aufgrund des Förderprogrammes „Digitalpakt Schule“ auf einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der Kosten gerechnet.

Ein fataler Irrtum, wie sich jetzt herausstellte. Die Regierung von Oberbayern und das Kultusministerium bestätigten der Gemeinde, dass sie den Tabletkoffer komplett alleine bezahlen muss. Deshalb musste der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einer überplanmäßigen Ausgabe zustimmen. Wenn zum Jahresende absehbar ist, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist, dann muss die Gemeinde sogar einen Nachtragshaushalt aufstellen.

Begründet wurde die Ablehnung der Fördermittel damit, dass „rechtlich nicht zwischen der Grundschule Neumarkt-St. Veit und der Grundschule Egglkofen unterschieden werden kann und beide unter derselben Schulnummer, des Grundschulverbandes Neumarkt-St. Veit, laufen.“

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Davon sei die Verwaltung der VG Neumarkt-St. Veit nicht ausgegangen, erklärte Geschäftsstellenleiter Thomas Menzel. Das hat zur Folge, dass die beiden Grundschulen ein gemeinsames Förderbudget in Höhe von 115 728 Euro zur Verfügung haben. Und von diesem Förderbudget dürfen lediglich 22 500 Euro für die Anschaffung von mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel Tablets, verwendet werden.

Gemeinde Egglkofen muss die Tablets selbst bezahlen

Dieses Geld ist aber bereits ausgeschöpft gewesen, da die Grundschule Neumarkt-St. Veit schon Anfang 2021 einen Tabletkoffer angeschafft hatte. Menzel räumte ein, dass die Verwaltung hier anscheinend die Unterlagen für die Bundesfördermittel nicht bis zum Schluss durchgelesen hatte.

Kritik an der Förderpraxis

Allerdings kritisierte er auch die Förderpraxis: „Einerseits spricht man von Digitalisierungsoffensive und andererseits steht dann nur so wenig Geld zur Verfügung“.

Deshalb wollte die Verwaltung die Aussage der Regierung von Oberbayern auch nicht so einfach hinnehmen und wandte sich an das Kulturministerium. Dort habe man versucht, klarzumachen, dass es sich bei den beiden Grundschulen um zwei getrennte Schulen handelt. Sie sind zwar in einem Grundschulverband zusammengeschlossen, allerdings bezahlt die Gemeinde Egglkofen keine Grundschulverbandsumlage. Sie kümmert sich um den Schulaufwand der Grundschule in Egglkofen selbst. Dort sind auch nur Kinder aus Egglkofen.

Kultusministerium ließ sich nicht umstimmen

Doch das überzeugte das Ministerium nicht. Es argumentierte, dass es sich „rechtlich um eine Schule mit zwei Schulgebäuden handelt und beide unter einer Schulnummer laufen“. Daher stehe der Grundschule Egglkofen auch kein eigenes Budget zur Verfügung. Somit, so lautete das Resümee des Kultusministeriums „ist eine Förderung der angeschafften Tablets nicht möglich“.

Überplanmäßige Ausgabe im Haushalt

Thomas Menzel führte im Gemeinderat aus, dass die Kosten des Tabletkoffers für Egglkofen bisher vom Grundschulverband getragen worden seien. Diese müssen jetzt aber von der Gemeinde Egglkofen an den Grundschulverband rückerstattet werden.

Da im gemeindlichen Haushalt für 2022 bisher nur 3000 Euro eingeplant sind, muss auf dieser Kostenstelle eine überplanmäßige Ausgabe von fast 22 500 Euro eingeplant werden. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe, so die Hoffnung von Menzel, der auch Kämmerer ist, wird zum Jahresende im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushaltes erfolgen. Wenn nicht, muss allerdings ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die Übernahme der Kosten.

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