Noch viele Unwägbarkeiten
Zangberger Gemeinderat lehnt „Tiny Houses“ ab - zumindest vorerst
Aktuell spricht noch einiges gegen den geplanten Bau der drei Kleinhäuser in Palmberg. Doch unter bestimmten Bedingungen stellt der Gemeinderat ein Einvernehmen in Aussicht.
Von: Alfred Huber
Zangberg – „Tiny Houses“ in Palmberg? Ja oder Nein - Diese Frage hatte der Zangberger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung zu beraten. Beantwortet wurde sie schließlich mit einem zaghaften „Vielleicht“.
Laut Antrag auf Vorbescheid sollen auf dem circa 1100 Quadratmeter großen nördlichen Abschnitt eines noch zu teilenden größeren Grundstückes drei Kleinhäuser, sogenannte „Tiny Häuser“ errichtet werden. Laut Verwaltung befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Palmberg.
In dieser ist festgelegt, dass die Grundfläche der baulichen Anlagen pro Flurstück maximal 200 Quadratmeter, die Geschossfläche maximal 140 Quadratmeter betragen darf. Laut Planung wird diese mit 139,05 Quadratmeter für die drei Wohnhäuser zusammen eingehalten, ebenso die festgelegte maximale Wandhöhe von 4,5 Meter ab natürlicher Geländeoberfläche. Gleiches würde dann aber auch für eine möglicherweise folgende Beplanung der südlichen Teilfläche gelten.
Der anwesende Planer führte auf Nachfrage von Gemeinderat Josef Buchner aus, dass die Gebäude in Massivholzbauweise erstellt und fertig montiert angeliefert werden sollen, als Heizungsquelle seien wohl Pelletöfen sinnvoll. Mit den ausgewiesenen Stellflächen, Gehwegen und jeweiligen Terrassen sind alle baurechtlichen Möglichkeiten ausgereizt, sodass weitere, auch diese Frage wurde gestellt, Nebengebäude wie Geräteschuppen nicht mehr möglich sind. Weiter erklärte der Planer auf Frage, dass ihm die schwierigen Bodenverhältnisse durchaus bekannt seien, man aber diesen durch die Verwendung von Schraubfundamenten entgegenwirken wolle.
Als Nutzer der Anlage könne er sich sowohl Singles als auch ältere Personen vorstellen. Gemeinderat Hermann Huber (WVZ) regte an, vor einer Bebauung dieses und eventuell weiterer Grundstücke unbedingt einen Gehweg zu errichten. Gerade aber bei einer weiteren Bebauung entlang der Straße stellen diese Häuser später einen nicht passenden Fremdkörper dar, ergänzte Peter Asenbeck (WVZ). Julian Schick und Robert Geisberger (beide WVZ) fanden die drei ausgewiesenen Kfz-Stellplätze als zu wenig.
Schutzstreifen notwendig
Problematisch stellt sich nach Angaben der Verwaltung die geplante Bebauung auch dadurch dar, dass im östlichen Bereich des Grundstückes eine Gashochdruckleitung verläuft, für die ein Schutzstreifen einzuhalten sein wird und sich das östliche und eventuell auch das mittlere geplante Wohngebäude in der in Ortsabrundungssatzung und Flächennutzungsplan festgesetzten Ortsrandeingrünung befindet und somit gegebenenfalls eine Bauleitplanung notwendig ist. Ebenso wirft das unmittelbare Angrenzen des Grundstückes und insbesondere die Nähe des östlichen Baukörpers zum Gewerbegebiet Huber immissionsschutzrechtliche Fragen auf.
Aufgrund all dieser Unwägbarkeiten sah sich der Gemeinderat einstimmig veranlasst, die Vorlage abzulehnen, stellte aber bei positiver immissionsschutzrechtlicher Prüfung und der Schaffung von mindestens fünf Stellplätzen ein Einvernehmen in Aussicht.