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Deutlich mehr Geld fürs Wohnen von Vater Staat – auch im Landkreis Mühldorf

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Von: Jörg Eschenfelder

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Seit dem 1. Januar gibt es deutlich mehr Wohngeld für deutlich mehr Bürger. Davon profitieren auch Menschen im Landkreis Mühldorf.
Seit dem 1. Januar gibt es deutlich mehr Wohngeld für deutlich mehr Bürger. Davon profitieren auch Menschen im Landkreis Mühldorf. © Monika Skolimowska / picture alliance/dpa, Robert Michael / picture alliance/dpa

Seit 1. Januar gilt das neue Wohngeld-Plus. Damit bekommen jetzt deutlich mehr Haushalte, deutlich mehr Geld. Eine Herausforderung für das Landratsamt Mühldorf. Wie Sie an das Geld kommen.

Mühldorf – Dieser Bescheid war für die vierköpfige Familie aus dem Landkreis Mühldorf ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk: Sie bekommt jetzt monatlich von Vater Staat statt 83 Euro satte 436 Euro. Auch eine alleinlebende Rentnerin konnte sich schon freuen: Ihr Wohngeld-Zuschuss stieg von 48 Euro auf 202 Euro. Zwei Beispiele von vielen aus dem Landkreis, die das Landratsamt Mühldorf kennt, aber namentlich nicht nennen darf.

„Größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands“

Das neue Wohngeld-Plus macht dies seit dem 1. Januar möglich. Für die Bundesregierung ist es die „größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands“, die einkommensschwachen Haushalten in Zeiten steigender Preise ein „angemessenes und familiengerechtes Wohnen“ ermöglichen soll. Hinzu kommen eine Heiz­kostenpauschale sowie eine Klimapauschale im Falle von Miet­erhöhungen nach einer energetischen Sanierung.

Im Schnitt monatlich 190 Euro mehr

Laut Bundesregierung steigt das monatliche Wohngeld im Schnitt um 190 Euro. Bisher lag es bei 180 Euro, jetzt bei 370 Euro. Im Landkreis Mühldorf sind, so Pressesprecher Wolfgang Haserer, bei den bisherigen Beziehern bereits Mehrkosten von 37.000 Euro entstanden, 186 Euro pro Haushalt.

Das kann im Einzelfall ganz unterschiedlich aussehen: Eine alleinerziehende Mutter aus dem Landkreis, deren monatliches Einkommen bei 1.115 Euro liegt, bekommt jetzt für sich und ihre fünf Kinder 532 Euro; bisher waren es 10 Euro. Bei einer alleinlebenden Rentnerin stieg der Zuschuss von 182 Euro auf 308 Euro.

Einkommensgrenzen deutlich angehoben

Das Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die nur knapp über der Grundsicherung (bei Alleinstehenden sind das 399 Euro) liegen. Jetzt wurden die Grenzen angehoben. „Bisher ist ein Single“, so das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), „der in einer besonders teuren Gegend lebt, wohngeldberechtigt, sobald er weniger als 1.797 Euro brutto verdient. Künftig steigt die Grenze auf 2.301 Euro. Für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend steigt die Einkommensgrenze von aktuell 3.697 auf 5.077 Euro.“

Wohngeld steht sowohl Mietern wie Eigentümern zu

„Das Wohngeld kann sowohl von Mietern als auch von Eigentümern beantragt werden“, so Roland Reis, Fachbereichsleiter Soziales und Senioren im Landratsamt. Dabei komme es auf das Gesamteinkommen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie die Miete beziehungsweise die Belastungen durch das selbst genutzte Eigentum zum Beispiel für Zinsen, Tilgung und Instandhaltung an. So hat die eingangs erwähnte vierköpfige Familie aus dem Landkreis ein durchschnittliches Monatseinkommen von 3.559 Euro brutto.

Von der Reform werden, so die Bundesregierung, rund 600.000 Haushalte profitieren, die bisher schon Wohngeld bekommen haben. Hinzu kommen rund 1,04 Millionen Haushalte, die bislang über den Grenzen lagen sowie weitere 380.000 Haushalte, die damit nicht mehr auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind.

Deutlich mehr Geld für mehr Menschen bedeutet deutlich mehr Arbeit

Deutlich mehr Geld für mehr Menschen bedeutet für das Landratsamt deutlich mehr Arbeit. Pressesprecher Haserer: „Wir stehen massiv steigenden Antragszahlen und höheren Auszahlungsbeträgen gegenüber.“ Im vergangenen Jahr hatte das Landratsamt 1.088 Anträge auf dem Tisch; dieses Jahr werde es wohl das Dreifache.

Daher wird sich auch die Bearbeitungsdauer von bisher rund zehn Wochen deutlich verlängern. Fachbereichsleiter Reis: „Bereits seit September 2022 steigen die Antragszahlen merklich, weshalb sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer leider deutlich verlängert hat.“ Die Neuanträge seit Januar konnten bislang nur in sehr geringem Umfang fertig bearbeitet werden. „Zusätzlich werden aufgrund einer Übergangsregelung erst in der zweiten Jahreshälfte Bezieher von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung auf die Wohngeldantragstellung verwiesen.“

Mehrkosten von 120.000 Euro für das Landratsamt

Dabei hat das Landratsamt frühzeitig vorgesorgt. „Aufgrund der Reform wurden zwei zusätzliche Vollzeitstellen in der Wohngeldstelle geschaffen“, so Fachbereichsleiter Reis. „Seit 1. Januar unterstützt uns zudem eine weitere Kollegin mit wenigen Stunden. Hilfe bekommen wir darüber hinaus bis Ende Juni von drei weiteren Kolleginnen, die zuvor in der Kontaktnachverfolgung tätig waren. Zudem wurde die Wohngeldstelle organisatorisch umstrukturiert, um die bestehenden Abläufe noch einmal zu optimieren.“

Für die zwei Vollzeitstellen entstehen dem Landratsamt jährlich rund 120.000 Euro Mehrkosten. Die Kosten für die Wohngeldreform werden dagegen vom Bund und den Ländern zur Hälfte getragen.

So kommen Sie an das Wohngeld

Das Wohngeld wird nur auf Antrag ausbezahlt. Für die Bearbeitung ist im Landkreis Mühldorf die Wohngeldstelle im Landratsamt zuständig. Antragsformulare gibt es auch in den Rathäusern und den Antrag für den Mietzuschuss auch online.

Weitere Informationen und Vordrucke bietet die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Einen ersten Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, liefert der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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