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Boystown-Prozess kurz vor den Urteilen

„Wiederholungsgefahr besteht nicht“? Verteidiger fordern milde Strafen für Kinderschänder

Alexander G. könnte für immer hinter Gittern verschwinden
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Wie lange muss Alexander G. ins Gefängnis? Darüber gehen die Meinung von Staatsanwalt und Verteidiger weit auseinander.

Sie stehen vor Gericht, weil sie eine Kinderporno-Plattform betrieben und Dutzende Kinder missbraucht haben: Vier Männer, darunter einer aus dem Landkreis Mühldorf. Die Verteidiger fordern eher milde Strafen.

Frankfurt/Mühldorf – Milde Stra­fen ohne Sicherungsverwah­rung forderten die Verteidiger der vier Angeklagten im Pro­zess um die größte Kinder­schänder-Plattform im Dark­net „Boystown“ am Montag. Vor dem Landgericht Frank­furt plädierte Michael Weiss auf acht Jahre Haft we­gen Verbreitung von Kinder­pornografie und Missbrauch von Kindern für Administrator Alexander G. (49, Nutzerna­me „Jaydon“) aus dem Landkreis Mühldorf. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre und anschließende Sicherheitsverwahrung beantragt.

Für „Boystown“-Mitbegründer Andreas G. (41, „Phantom“) nannte Anwalt Matthias Cra­mer kein konkretes Strafmaß – beide Juristen widerspra­chen aber der Generalstaats­anwaltschaft, die vergange­nen Mittwoch wegen anhal­tender Gemeingefährlichkeit eine Sicherungsverwahrung für Alexander G. und Andreas G. nach der Haft gefordert hatte. Weiss sagteden OVB-Heimatzeitungen nach den Plädoyers unter Aus­schluss der Öffentlichkeit: „Mein Mandant war kein pä­dophiler Jäger, seine Miss­brauchstaten fanden nur im familiennahen Bereich statt. Eine Wiederholungsgefahr besteht nicht, denn er hat kei­ne Familie mehr.“ Er forderte, seinem Mandanten das Ge­ständnis und die Umstände seiner Taten zugute zu hal­ten. Zudem habe er seinen Opfern eine Aussage erspart und sei nicht mit Tätern wie im in den Missbrauchsfällen Lügde oder Bergisch-Glad­bach zu vergleichen.

Für den im Urwald von Para­guay vorm Darknet-Computer überwältigten Christian Man­fred K. (60) stellte sein Vertei­diger Andreas Schulz keinen konkreten Strafantrag. Er konnte aus rechtlichen Gründen auch keine Sicherungsver­wahrung fordern, die sich K. wegen der guten Knast-Ver­sorgung selbst gewünscht hatte. Für ihn gab‘s von sei­nem Rechtsvertreter lediglich eine Banane. Der mit 3500 Beiträgen fleißigste Nutzer der inzwischen vom BKA ab­geschalteten Kinderpor­no-Plattform, Fritz Otto K. (66, „Puzzy“) soll nach dem Willen seiner Verteidigerin Felicitas Selig zwei Jahre und sechs Monate Haft bekommen; sie forderte zudem die Aufhe­bung des Haftbefehls nach 19 Monaten U-Haft.

Das Gericht plant, am Mitt­woch, 7. Dezember, die Ur­teile zu verkünden. Vorher haben die Angeklagten noch­ Gelegenheit zum letzten Wort.

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