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Rinder dem Fahrtwind ausgesetzt

Mühldorf. – Am Mittwochmittag haben Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf einen völlig desolaten Tiertransport aus dem Verkehr gezogen.

Ein 43-jähriger Berufskraftfahrer aus Kroatien befuhr mit seinem Sattelzug, auf dem 30 Rinder geladen waren, die A 94 in Richtung München. Hinter der Ausfahrt Mühldorf West kontrollierten Beamte den Lastwagen.

Dabei kamen einige Verstöße zum Vorschein. Zum einen war der Sattelauflieger für diese Art von Tiertransport ungeeignet. Zum anderen war das Dach des Sattelaufliegers ausgefahren, sodass die Tiere auf der obersten Ebene des Aufliegers den kalten Fahrtwind abbekamen. Mit dem ausgefahrenen Dach erreichte der Auflieger eine Höhe von weit über vier Metern, die so nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig war.

Zur weiteren Abklärung wurde das Veterinäramt Mühldorf hinzugezogen. Durch das Veterinäramt wurden erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Bereits bei der Beladung der Tiere in Österreich kam es zu Ungereimtheiten in den Unterlagen. Die Hygienevorschriften wurden in mehreren Punkten deutlich missachtet und der angedachte Transport in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union war so nicht zulässig.

Der Tiertransport wurde mittels zweier Streifenfahrzeuge nach Waldkraiburg begleitet, wo die Tiere ordnungsgemäß untergestellt und versorgt wurden.

Der Fahrer musste ein Bußgeld im hohen dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen.

Richtig ernst wird es jetzt für die kroatische Spedition werden. Die Autobahnpolizei Mühldorf setzte gegen die Transportfirma ein Verfahren der Gewinnabschöpfung in Gang, sodass der Wettbewerbsvorteil, der durch das unrechtmäßige Handeln gegenüber ordnungsgemäß agierenden Speditionen entstanden war, vollständig abgeschöpft wird. Das Veterinäramt leitete ein entsprechendes Bußgeldverfahren gegen die Spedition ein, diemit einer Entziehung der Transportlizenz rechnen muss, ein.

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