Das rät das Gesundheitsamt Mühldorf Betroffenen
Quarantäne-Pflicht bei Corona fällt – Soll ich trotzdem zu Hause bleiben?
- VonChrista Lattaschließen
Mühldorf – Ab Mittwoch müssen sich Corona-Positive nicht mehr isolieren. Dabei stellen gerade jetzt viele Infizierte fest, dass ihr Schnelltest länger positiv ausfällt. Was ist zu tun? Die OVB-Heimatzeitungen haben beim Gesundheitsamt nachgefragt.
Länger positiv mit weniger Symptomen, hat das auch das Gesundheitsamt festgestellt?
Dr. Cornelia Erat: In den vielen Gesprächen mit Infizierten hören wir ebenfalls, dass der Selbsttest häufig zwischen sieben und zehn Tage lang positiv ausfällt, obwohl Symptome nur gering oder in den ersten zwei bis drei Tagen vorhanden waren.
Abgesehen von diesen eher milden Krankheitsverläufen gibt es jedoch weiterhin, wenn auch aktuell nur vereinzelt, Fälle mit ausgeprägten Krankheitssymptomen über einen längeren Zeitraum.
Die Quarantäne-Pflicht fällt weg. Was ist zu tun, solange der Selbsttest positiv ist?
Dr. Erat: Auch das Ende der fünftägigen Quarantäne hat nicht bedeutet, dass danach keine Infektiosität mehr gegeben ist, sie ist lediglich reduziert.
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Daher haben wir dringend empfohlen, auch danach für weitere sieben bis zehn Tage bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP2-Maske zu tragen.
Wie sollte man sich in den Tagen nach dem ersten wieder negativen Test verhalten?
Dr. Erat: Ein negativer Schnelltest nach Infektion heißt nicht, dass keinerlei Infektiosität mehr vorliegt. Die Viruslast ist deutlich reduziert und damit auch die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung anderer.
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Auch hier gilt in den ersten Tagen, vor allem den Kontakt zu vulnerablen Gruppen, zum Beispiel den Besuch bei Oma und Opa, zu vermeiden oder konsequent eine FFP2-Maske zu tragen. Die fünftägige Quarantäne-Zeit war eine Kompromisslösung zwischen maximalem Schutz vor Ansteckung, Einschränkung der Freiheit des Einzelnen und langen Ausfallzeiten im Berufsleben. Daher ist zusätzlich die Eigenverantwortung des Einzelnen erforderlich.
Wegfall der Corona-Isolationspflicht – Das gilt ab Mittwoch in Bayern
In Bayern wird die generelle fünftägige Isolationspflicht nach positivem Covid 19-Test ab Mittwoch, 16. November, Geschichte sein. Die Corona-Quarantäne wird im Freistaat abgeschafft.
„Es ist der richtige Zeitpunkt für mehr Eigenverantwortung der Menschen“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek kürzlich. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen.“ Denn, um vulnerable Gruppen zu schützen, gibt es weiter ein paar Auflagen: Positiv Getestete ab sechs Jahren müssen außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen. Im Freien geht es ohne Maske, aber nur mit 1,5 Metern Abstand zu anderen; sie dürfen medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie Massenunterkünfte nicht betreten. In solchen Einrichtungen Beschäftigte dürfen nicht arbeiten, so lange ihr Test positiv ist. Diese Schutzmaßnahmen gelten für Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Bayern werde das Pandemie-Geschehen beobachten, um lageangepasst über notwendige neue Maßnahmen zu entscheiden.
Eines ändere sich trotz Wegfalls der Quarantäne-Pflicht nicht, so Gesundheitsminister Holetschek: „Und natürlich gilt weiter der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause.“