Bußgeld nach einem Nachmittag auf der Parkbank
3375 Verfahren im Landkreis Mühldorf wegen Corona-Verstößen - Wer auf Rückzahlung hoffen kann
- VonMarkus Honervogtschließen
3375 Verstöße gegen Corona-Auflagen hat das Landratsamt in den letzten drei Jahren gezählt und Bußgelder verhängt. Für einen Teil der Verstöße können Betroffene jetzt Geld zurückverlangen. Das müssen sie jetzt tun.
Mühldorf - Vor knapp drei Jahren, am Dienstag, 17. März 2020, gab es den ersten Coronafall im Landkreis Mühldorf. Wie in ganz Deutschland galten kurz danach strenge Corona-Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Verbunden mit vielen Anzeigen und Bußgeldverfahren.
Der größte Teil der Verfahren betraf nach Angaben des Landratsamts Mühldorf Verstöße gegen die „Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“. 2128 Menschen mussten danach ein Bußgeld bezahlen. 1247 Verfahren richteten sich gegen Vergehen gegen Quarantäne- oder Einreisebestimmungen.
Auf der Bank lesen: verboten
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss ein Teil der Bußgelder jetzt zurückbezahlt werden. Der Grund: Einige Maßnahmen zu Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen waren unangemessen. Das trifft vor allem die sogenannten Parkbankverfahren, die Menschen trafen, die allein auf einer Bank sitzend lasen, oder mit Mitgliedern ihres Haushalts ohne triftigen Grund draußen zusammen waren. Alle anderen, auch spätere Maßnahmen, sind von diesem Urteil nicht betroffen.
Wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt, trifft dieses Urteil voraussichtlich auf 244 Verfahren zu, die von einer Rückzahlung betroffen sein könnten. Das gilt laut Landratsamt ausschließlich für Verstöße, die zwischen dem 1. und 19. April 2020 angezeigt worden sind. „Zugleich muss sich der Tatvorwurf ausschließlich darauf bezogen haben, dass damals die Wohnung verlassen wurde, um alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen“, heißt es dazu in Behördendeutsch. „Ordnungswidrigkeiten, die außerhalb dieses Zeitraums oder der genannten Handlung liegen, sind nicht von einer möglichen Rückzahlung betroffen und haben weiterhin Bestand.“
Anträge für Rückforderungen können ab sofort per Mail an bussgeldstelle@lra-mue.de oder an die Bußgeldstelle des Landratsamtes, Töginger Straße 18 in 84453 Mühldorf gerichtet werden. Die Anträge sollen mit dem betreffenden Aktenzeichen des damaligen Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie mit Angaben zur Bankverbindung (IBAN) eingereicht werden.
Auch Gerichte müssen Forderungen bearbeiten
„Das Landratsamt wird daraufhin das weitere Vorgehen mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Gang setzen“, erklärte ein Sprecher.
Diese Regelung gilt nur für Verfahren, die allein vor dem Landratsamt gelaufen sind. „Sofern eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, müssen sich die Betroffenen an die Staatsanwaltschaft oder an das zuständige Gericht wenden und dort den entsprechenden Antrag stellen“, heißt es beim Landratsamt.