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Wilde Szenen am Stadtplatz - Randalierer vor Gericht

Sturzbetrunkener Mühldorfer (63) rastet in Café aus – zerrissene Speisekarte kostet 3600 Euro

Mühldorf am Inn - Randale vor diesem Café am Mühldorfer Stadtplatz landeten vor Gericht.
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Die Randale vor diesem Café am Mühldorfer Stadtplatz landete vor Gericht.
  • Hans Rath
    VonHans Rath
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Eine zerrissene Speisekarte, ein aufgebrachter Wirt, viel Alkohol und ein stadtbekannter Randalierer - das sind die Zutaten einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Die richterlich angeordnete „Zeche“ hatte es in sich.

Mühldorf –Wegen Widerstands gegen und wegen Körperverletzung von Vollstreckungsbeamten musste sich ein 63-jähriger selbstständiger Kaufmann aus Mühldorf vor dem Amtsgericht unter Vorsitzendem Richter Florian Greifenstein verantworten. Was war passiert?

Speisekarte ist kein Notizblock

„Im März 2022 hatte der Wirt eines Cafés am Mühldorfer Stadtplatz gegen den Mann ein Hausverbot ausgesprochen, weil er eine Speisekarte zerrissen hatte, um sich auf der herausgerissenen Seite etwas zu notieren“, führte Staatsanwalt Alexander Hautz in seiner Anklageschrift aus. „Der sichtlich betrunkene Beschuldigte weigerte sich, das Café zu verlassen, der Wirt benachrichtige die Polizei.“

Ebenfalls Teil der Anklageschrift war die Schilderung des weiteren Verlaufs durch einen Polizeibeamten aus Mühldorf: „Wir sprachen den Mann an und teilten ihm mit, dass wir einen Platzverweis aussprechen wollten. Dazu benötigten wir die Personalien des Mannes, was dieser verweigerte. So drohten wir eine Durchsuchung an, der Mann stand nicht auf. Ich schaltete meine Body-Cam jetzt vorschriftsgemäß ein. Der Betrunkene kam auf mich zu, ich wollte ihn mit der linken Hand abwehren, er schlug meine Hand weg und stieß laute Kampfschreie aus.

Vier Polizeibeamte rangen Randalierer nieder

Mit großem Kraftaufwand brachte ich den Mann zu Boden. Meine Kollegin fixierte seine Beine, mit Mühe konnten auch die Arme gefesselt werden. Dabei fiel ein Taschenmesser aus der Hosentasche des Angeklagten. Er wollte dieses ergreifen, ebenso versuchte er, an die Dienstwaffe meiner Kollegin zu kommen. Nachdem eine zweite Streife angekommen war, gelang es uns zu viert, den renitenten Mann zur Wache zu bringen.“

Über seinen Rechtsanwalt ließ der Beschuldigte ausrichten, dass er die Anklage grundsätzlich einräumt, zwei Anklagepunkte erinnere er aber anders: Auf das am Boden liegende Taschenmesser sei er im Zuge des Gerangels geraten, ebenfalls in dem Gemenge müsse seine Hand an die im Holster steckende Dienstwaffe gekommen sein. Die Aussage der erkrankten Polizeimeisterin wurde verlesen, die Beamtin bestätigte den Versuch, ihr die Dienstwaffe zu entreißen, sie habe mehrmals auf die Hand des Angeklagten geschlagen und ihren Körper weggedreht. Letztendlich sei aber der Sicherungsbügel ihres Holsters offen gewesen.

Caféhaus-Schläger stadtbekannt und vorbestraft

Zeuge Nummer 3 war der Inhaber des Cafés: „Eine Bedienung hatte mir mitgeteilt, dass ein Gast eine Seite aus einer Speisekarte gerissen hätte. Ich stellte den Mann zur Rede, er wurde ausfällig.“ Weil er seiner Aufforderungen zu gehen nicht nachgekommen sei, habe er die Polizei gerufen. Es habe den vier erschienen Polizeibeamten größere Kraftaufwendung gekostet, um den angetrunkenen Mann aus dem Café zu entfernen. „Der Mann ist übrigens in der Stadt bekannt. Er rastet leicht aus, dies war nicht der erste Vorfall dieser Art“, so der Zeuge weiter.

Laut einer anderen Café-Besucherin haben seine beiden Begleiterinnen die Stimmung zusätzlich noch angeheizt. Zum Abschluss der Beweisaufnahme ergab ein Blick in das Bundeszentralregister eine – nicht einschlägige - Vorstrafe wegen einer fahrlässigen Körperverletzung mit anschließender Unfallflucht.

In seiner Schlussrede sah Staatsanwalt Hautz den Sachverhalt bestätigt, zwar sei der Beschuldigte geständig und stark angetrunken gewesen. Er hatte zum Tatzeitpunkt über 2 Promille intus. Doch habe er ein Messer mitgeführt, völlig grundlos zur Eskalation beigetragen und sich wenig reuig gezeigt. Auch löse sich der Bügel des Holsters nicht von alleine. Die Forderung von Alexander Hautz: Eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten mit Bewährung.

Geldstrafe für geständigen Angeklagten

Verteidiger Richard Rill sah zwei Dinge wesentlich anders: Das aus der Hosentasche gefallene Messer führe der Mann immer mit sich, er gebrauche es zum Beispiel zum Öffnen von Post. Auch den Griff nach dem Messer beurteilte der Rechtsanwalt differenziert, er sei auf der Aufnahme mit der Body-Cam nicht zu sehen gewesen. Rills Forderung: 6 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung.

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Richter Greifenstein sorgte für eine gewisse Überraschung im Gerichtssaal, als er sein Urteil verkündete: Keine Freiheits-, sondern eine Geldstrafe verhängte der Amtsrichter: 120 Tagessätze zu 30 Euro, was 3600 Euro ausmacht.

Greifenstein begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte gestanden habe und die Widerstandshandlungen nicht von großer Qualität gewesen seien. Greifenstein weiter: „Der nun verurteilte Mann habe sogar seine Widerstandshandlungen angekündigt – ‚Ihr könnt machen, was ihr wollt – ich mache es nicht‘.“

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