Morddrohung am Telefon
Weil er am Telefon einem Freund gedroht hatte, ihn umzubringen, musste sich ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Schöffengericht verantworten. Auch seine verminderte Schuldfähigkeit bewahrte ihn nicht vor einer dreijährigen Bewährungsstrafe.
Mühldorf - Richter Florian Greifenstein konnte sich den einen oder anderen süffisanten Kommentar nicht verkneifen, er kannte den Angeklagten bereits aus früheren Verfahren. Während es damals um das Erschleichen von Leistungen sowie den Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte in Verbindung mit einer Beleidigung ging, wog der Tatvorwurf diesmal schwerer.
Der 27-Jährige soll im Mai vergangenen Jahres einen Freund am Telefon massiv bedroht haben: "Erst bringe ich Deine Mutter um, dann Deinen Vater und dann Dich." Harte Worte vor einem vergleichsweise harmlosen Hintergrund. Denn es ging im Grunde nur um ein paar Dosen billigen Tabak.
Die hatte der Freund günstig in Luxemburg eingekauft und an den Angeklagten weitergereicht. Doch nach ein paar Lieferungen wurden die Forderungen schließlich konkreter. "Acht Dosen sollte ich ihm auf einmal besorgen. Das war mir einfach zuviel", schilderte der sichtlich nervöse junge Mann im Zeugenstand.
Das "Nein" seines Lieferanten wollte der Angeklagte wohl nicht so einfach hinnehmen. Also setzte er seinen langjährigen Freund, der in Rheinland-Pfalz wohnt, am Telefon unter Druck. "Ich habe ihm danach sogar eine Fahrkarte nach Trier bezahlt, damit er herkommt und ich ihm den Laden in Luxemburg zeige. Dann hätte er sich den Tabak in Zukunft selber besorgen können", behauptete der 26-Jährige.
"Eine seltsame Geschichte und ein eigenartiges Durcheinander ist das", fand der Verteidiger in seinem Plädoyer und forderte einen Freispruch. Die Staatsanwältin dagegen sah trotz der eher dürftigen Zeugenaussage den Tatbestand der versuchten räuberischen Erpressung erfüllt. Sie plädierte für eine mehrmonatige Freiheitsstrafe.
Diesem Vorschlag folgte dann auch das Schöffengericht, das trotz einiger unklarer Details dem Zeugen glaubte. "Er leidet zweifellos unter einer wenig gefestigten Persönlichkeit. Trotzdem gibt es keinen Grund, warum er sich die ganze Geschichte ausdenken sollte", sagte Greifenstein.
Obwohl der Angeklagte, der den Vorfall bis zuletzt leugnete, aufgrund einer diagnostizierten psychischen Erkrankung nur vermindert schuldfähig ist, bewahrte ihn das nicht vor einer Verurteilung. Das Schöffengericht verhängte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe - ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Von einer Geldstrafe sah das Gericht ab. "Sie haben nach den letzten Verfahren noch genügend aufzuarbeiten", sagte Greifenstein in der Hoffnung, dass "wir uns im Gerichtssaal nicht wiedersehen". ha