Kostenersatzneu kalkuliert
Schwindegg – Wenn die Feuerwehr gerufen wird, entstehen Kosten.
Dafür erhebt die Gemeinde einen Aufwendungs- und Kostenersatz. Dieser war aufgrund der Laufzeit und der Änderungen bei Fahrzeugen und Ausrüstung neu zu kalkulieren. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Praktikantin Johanna Hendrych die Neukalkulation vor. Der Gemeinderat erließ die Satzung einstimmig, wie vorgelegt.sn