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Bei Anruf Hauptgewinn oder...

175.000 Euro gewonnen? Wie eine Frau (64) vom Betrugs-Opfer zur Angeklagten in Mühldorf wurde

Verbale Attacken: 48-jähriger Diplom-Ingenieur beschimpft Angehörige regelmäßig per Telefon.
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Einer 64-Jährigen aus dem Landkreis Mühldorf wurde am Telefon ein schöner Geldgewinn versprochen.
  • Hans Rath
    VonHans Rath
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Wenn Geld lockt, kommen manche Menschen immer wieder in Versuchung, dubiosen Versprechungen zu glauben. So auch eine Frau aus dem Landkreis Mühldorf, die nicht nur betrogen wurde, sondern auch noch selbst ins Visier der Justiz geraten ist.

Mühldorf - Der Direktor des Amtsgerichts Mühldorf, Jürgen Branz, verhandelte am Mittwoch (11. Januar) gegen eine 64-jährige Frau aus dem nördlichen Landkreis. Die Staatsanwaltschaft Traunstein warf ihr „leichtfertige Geldwäsche“ vor, da sie Geld aus einem Betrug über ihr Bankkonto an Dritte weiterleitete. Dabei war die Beschuldigte selbst Opfer einer als „Gewinnversprechen“ bekannten Betrugsmasche geworden.

Was war geschehen? Die angeklagte Frau hatte vor geraumer Zeit einen Anruf eines Schweizer Notars bekommen, dieser nannte sich „Schmidt“. Er erzählte der Frau am Telefon, dass sie bei einem Gewinnspiel, an dem sie vor einiger Zeit mitgemacht hätte, sage und schreibe 175.000 Euro gewonnen hätte. Um an diesen Gewinn heranzukommen, müsse die Frau Bearbeitungsgebühren an ihn überweisen, diese machten ein Prozent der Gewinnsumme, also 1.750 Euro aus. Die Frau sagte dem Notar, dass sie dies nicht glaube und legte auf.

Erst aufgelegt, dann zurückgerufen

Die Angeklagte berichtete in der Verhandlung weiter: „Der Notar rief sofort zurück, fragte mich, warum ich aufgelegt hatte. Er sei eine Amtsperson und wolle mir zu meinem Gewinn verhelfen. Ich legte wieder auf. Drei Tage später kam ein erneuter Anruf aus der Schweiz, ich sollte nun nur mehr 650 Euro zahlen, die restliche Summe, die 1.100 Euro würden von einer guten Bekannten von ihm übernommen. Ich legte wieder auf und mir kamen Zweifel, ob ich nicht doch gewonnen hätte. So rief ich die Nummer an, die ich mir vom Display meines Telefons notiert hatte. Prompt bekam ich den Notar Schmidt ans Telefon. Jetzt glaubte ich dann doch an meinen Gewinn.“

Als die 1.100 Euro von besagter guter Bekannter des Schweizer Notars auf dem Konto der Beschuldigten eingegangen waren, überwies diese den von ihr auf 1.750 Euro aufgestockten Gesamtbetrag auf ein Konto in der Türkei.

Von angeblichem Notar „vollgelabert“

Richter Jürgen Branz fragte bei der Angeklagten nach: „Der Notar Schmidt rief von einer Bank in der Schweiz aus an. Sie haben das Geld in die Türkei überwiesen. Halten Sie das für plausibel?“ Die 64-Jährige musste dies verneinen, fügte aber an, dass sie von dem angeblichen Notar in langen Telefonaten „vollgelabert“ und sie daraufhin unsicher geworden sei. Und als die dementsprechende Telefonnummer zum angeblichen Notar in der Schweiz geführt hatte, hätte sie fest an ihren Riesengewinn geglaubt.

Als Zeugin wurde nun die ältere Dame vernommen, die der falsche Notar als „seine gute Bekannte“ ins Spiel gebracht hatte. Sie bestätigte dem Gericht, dass sie 1.100 Euro an die Angeklagte überwiesen hätte. Auch ihr war ein Gewinn von 175.000 Euro in Aussicht gestellt worden. Um an diesen zu gelangen, seien die Gebühren von 1.750 Euro zu überweisen. Die beiden Frauen sollten sich die Bearbeitungsgebühren teilen. Letzten Endes, so stellte sich heraus, waren beide Frauen betrogen worden, das Geld war futsch. Irgendwo in der Türkei lachten sich die Betrüger ins Fäustchen.

Am Ende draufgezahlt

Wie lautete nun das Urteil von Richter Branz? Er fragte die Angeklagte, ob sie die Hälfte der 1.100 Euro, die von der älteren Dame an sie überwiesen wurde, an diese zurückerstatten könne und wolle. Bei Zahlung dieser 550 Euro würde das Verfahren eingestellt. So kam es dann auch, die Beschuldigte versicherte, innerhalb der nächsten vier Wochen ihre Schulden bei der älteren Dame zu begleichen. Damit erhöht sich ihr persönlicher finanzieller Schaden von 650 Euro auf 1.200 Euro - der Preis für ihre Gutgläubigkeit.

Die Staatsanwältin gab abschließend an, dass der Angeklagten keine Verurteilung in Form einer Geld- oder Haftstrafe gedroht hätte. Jedoch verfolge der deutsche Staat sämtliche Fälle dieser Art. In diesem Fall hätte die Beschuldigte allerdings bei entsprechendem Urteil den Gesamtbetrag von 1.100 Euro an die Geschädigte zurückzahlen müssen.

Gespräche abbrechen und der Polizei melden

Eines sei zuletzt angefügt: Anrufe, die einem riesige Gewinne versprechen, die man erst durch Zahlung einer relativ geringen Summe einstreichen kann, sind Betrügereien. Es empfiehlt sich, den Hörer sofort aufzulegen und den Vorfall umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

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