Nachbar in Bubing beschwert sich
Haus von 1872 abreißen und Neubau im „Stadtbaustil“? Was der Gemeinderat Ampfing dazu sagt
- VonJörg Eschenfelderschließen
Eine Bauvoranfrage für einen Neubau in Bubing warf die Frage auf, wie im Außenbereich gebaut werden darf? Welche weiteren Fragen an den Ampfinger Gemeinderat gestellt wurden und was ein Nachbar von dem Vorhaben denkt
Ampfing - Wie darf im Außenbereich eigentlich gebaut werden? Damit beschäftigten sich Ampfings Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung, als eine Bauvoranfrage für einen geplanten Neubau in Bubing auf dem Tisch lag.
Die Tochter der derzeitigen Eigentümerin möchte in Bubing gerne das bestehende Haus aus dem Jahr 1872 durch einen Neubau ersetzen, weil das Haus nur mit einem übermäßigen Aufwand zu sanieren wäre. Sie möchte das Gebäude anschließend selber nutzen.
Und so richtete sie insgesamt 14 Fragen an die Gemeinde. Sie wollte unter anderem wissen, ob sie auch zweigeschossig bauen und die Wohnfläche von jetzt 80 Quadratmetern auf 120 erweitern dürfe, ob ein quadratischer Baukörper wahlweise mit Zelt- oder Walmdach und Gauben zulässig sei, ob sie die Wandhöhen von derzeit dreieinhalb Meter auf 6,30 Meter bis 6,80 Meter anheben dürfe.
Sechs Meter Wandhöhe: Ja - 120 Quadratmeter Wohnfläche: Nein
„Wir können uns eine Wandhöhe von sechs Metern vorstellen“, meinte Bürgermeister Josef Grundner (CSU); damit seien zwei Geschosse möglich; mehr, mit Blick auf die Nachbarn, jedoch nicht. Auch eine Doppelgarage mit begründetem Flachdach sei möglich, dazu müsse aber der öffentliche Feldweg eingezogen und von der Tochter erworben werden.
Die Gemeindeverwaltung erklärte in der Beschlussvorlage zudem, dass sich ein Neubau an dem bestehenden Gebäude und seiner Art orientieren müsse. Daher müsse der Neubau ein rechteckiger Baukörper mit Satteldach sein. Auf Nachfrage von Rainer Stöger (Grüne) erklärte Geschäftsstellenleiter Hans Wimmer, dass dies die Kommentare zum Baugesetzbuch so sehen. Ein zweigeschossiger Bau sei möglich, allerdings sind 120 Quadratmeter zu viel und die Dachneigung dürfe maximal 26 Grad betragen.
Nachbar kritisiert den „Stadtbaustil“
Außerdem hatte sich, so die Beschlussvorlage, ein Nachbar gegen das Vorhaben ausgesprochen. Er beanstandete den „Stadtbaustil“ und befürchtet angesichts der Höhe des Neubaus und der geplanten Gauben eine Verschattung seines Obstgartens sowie eine Einschränkung seiner Privatsphäre.
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Alles in allem lehnten die Gemeinderäte die Voranfrage ohne weitere Diskussion ab. Sie stellten aber den Teileinzug des öffentlichen Feldwegs auf dem Grundstück sowie den anschließenden Grundstücksverkauf einstimmig in Aussicht.