Corona-Lage im Landkreis Mühldorf
Wenn die Polizei im Wohnzimmer nach Coronatests fragt: 3G-Regeln gelten auch zu Hause
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- VonMarkus Honervogtschließen
Mit steigenden Corona-Zahlen steigt auch die Zahl der Menschen, die sich anstecken, obwohl sie geimpft sind. Warum Experten trotzdem zur Impfung raten.
Landkreis Mühldorf – Das Landratsamt Mühldorf meldete in den vergangenen knapp zwei Wochen seit 16. August 137 Neuinfektionen, 19 Neu-Infizierte waren geimpft. Das sind knapp 14 Prozent – bei einer Impfquote von weit mehr als 50 Prozent im Kreis Mühldorf.
Mit Impfung ist die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung 20 mal kleiner
Andrea Bonakdar ist Ärztin am Gesundheitsamt Mühldorf. Sie betont: „Die Covid-19-Impfung schützt vor Covid-19-Erkrankungen.“ Bonakdar beruft sich bei dieser Einschätzung auf Studien des Robert-Koch-Instituts, dass die Gefahr, an Cororna zu erkranken für Geimpfte um etwa 95 Prozent geringer als bei den nicht geimpften Personen.
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Bei bei 85 Prozent liege die Verhinderung einer schweren Erkrankung. „Alle aktuellen Studien deuten darauf hin, dass die Impfstoffe eine, auch durch neue Virusvarianten verursachte, schwere Erkrankung, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordert, mit vergleichbarer Wirksamkeit verhindern können“, sagt sie.
Abstandsregel weiter einhalten
Da aber keine der Impfstoffe zu 100 Prozent schütze, steige das Infektionsrisiko auch unter Geimpften, wenn die Zahl der Coronainfektionen generell steigt. Deshalb rät Bonakdar auch Geimpften, sich an Abstandsregeln und Hygieneregeln zu halten und im Alltag eine Maske tragen.
„Sollten Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, vorübergehender Verlust des Geruchs oder Geschmackssinns auftreten, sollte unbedingt schnellstmöglich eine Testung auf Covid-19 durchgeführt werden“, sagt sie.
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3G im Privaten überhaupt durchsetzbar?
Seit Montag gilt in ganz Bayern die 3G-Regel, nach der nur Geimpfte, Genese oder Getestete ins Wirtshaus oder Kino dürfen. Für Landrat Maximilian Heimerl die aktuell richtige Maßnahme. „Nun gilt es, die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie der Regelwerke abzuwarten.“
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Für Diskussionen und Kopfschütteln sorgt bei vielen die Vorschrift, bei privaten Veranstaltungen in Innenräumen die 3G Regel beachten zu müssen. „Dies bedeutet, dass der Veranstalter sicherstellen muss, dass sämtliche Teilnehmer, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Nachweis über ein negatives Testergebnis verfügen“, betont Heimerl. Es gebe aber derzeit keine generelle Vorschrift „zur aktiven Kontrolle von privaten Veranstaltungen durch das Landratsamt“, Heimerl hält sie auch nicht für praktikabel.
Keine generellen Kontrollen
„Das Landratsamt oder die Polizei verfolgen dennoch im Einzelfall gemeldete Vergehen, denen dann auch nachgegangen wird.“
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Und noch weiter: „Auch stichprobenartige Kontrollen von Veranstaltungen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern können vorgenommen werden.“ Das Landratsamt oder die Polizei würden insbesondere dann tätig, „wenn der entsprechende Verstoß durch Dritte gemeldet wurde oder sich Verstöße im Rahmen einer routinemäßigen Streifenkontrolle der Polizei feststellen lassen“, betont Heimerl.
Eine Zwei-G-Regel, die Getestete ausschließt und in Hamburg als Möglichkeit eingeführt worden ist, hält er derzeit für nicht nötig. Er bezeichnet diese Regel als „zusätzliche, mit Erleichterungen verbundene Option für Gastronomen, Hoteliers und so weiter.“ Heimerl betont: „Grundsätzlich können auch jetzt schon Unternehmen und Veranstalter in Bayern für sich entscheiden, ob sie ungeimpften Personen den Zutritt verwehren.“