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Beschleunigtes Verfahren für Buchbacher Baugebiet Uher-West wurde ausgebremst

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Auf dem Areal an der Uherstraße soll neue Wohnbebauung entstehen. Der Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen aber erst einmal auf Eis gelegt.
Auf dem Areal an der Uherstraße soll neue Wohnbebauung entstehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen aber erst einmal auf Eis gelegt. © Schwarz

Buchbach hat zwei Bebauungspläne, die vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden sind. Statt die Genehmigung zu beschleunigen, muss die Marktgemeinde mehr Zeit einplanen. Das passiert jetzt beim Bebauungsplan Uher-West.

Buchbach – Bereits im Jahr 2021 hatte die Gemeinde beschlossen, für den Bereich „Uher-West“ einen Bebauungsplan aufzustellen, um auf dem ehemaligen Firmengelände Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Verfahren wurde begonnen und war bereits auf einem guten Weg, als das Bundesverwaltungsgericht dem Ganzen einen Riegel vorschob. Es kippte einen Paragraphen, der ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung ermöglichte.

Marktgemeinde muss in neues Verfahren einsteigen

Dieses Verfahren wurde in der Marktgemeinde Buchbach bei zwei Bebauungsplänen angewandt; für das Baugebiet Luberfeld und eben für Uher-West. Die Verwaltung hat sich mit dem Landratsamt abgestimmt und dabei wurde klar, dass sie das laufende Verfahren bis zum ersten Schritt durchziehen müssen, um dann juristisch einwandfrei in ein neues Verfahren einsteigen zu können.

16 neue Bauparzellen sollen entstehen

Nach aktuellem Planungsstand sollen in dem geplanten Baugebiet 16 Grundstücke für Einfamilien-und Doppelhäuser, entstehen. Die Planungsunterlagen waren öffentlich ausgelegt und sowohl Bürger als auch Behörden hatten die Möglichkeit, eine Stellungnahme dazu abzugeben.

So sieht der erste Entwurf für die Bebauung des Areals Uher-West aus.
So sieht der erste Entwurf für die Bebauung des Areals Uher-West aus. © Marktgemeinde Buchbach

Die Handwerkskammer erinnerte daran, dass südlich von dem geplanten Baugebiet ein Gewerbegebiet mit Handwerksbetrieben ist. Sie sollten durch die neue Wohnbebauung nicht eingeschränkt werden. Bürgermeister Thomas Einwang (Wahlvorschlag Ranoldsberg) schlug in Abstimmung mit der Verwaltung die Formulierung vor, dass der Hinweis beachtet und in die Planunterlagen eingearbeitet werde.

Anwohner müssen Lärm von Gewerbegebiet aushalten

Das ging Karl-Heinz Kammerer (CSU/FWB) aber nicht weit genug. Er forderte vehement, dass ein Lärmschutzgutachten, das für das Baugebiet „Thaler Berg“ erstellt worden ist, auch für das Baugebiet „Uher-West“ angewendet werden soll. Das Gutachten war wegen des Gewerbegebietes „Steeg Teil C“ erstellt worden, das an das Baugebiet „Thaler Berg“ angrenzt. Das geplante Baugebiet „Uher-West“ sei ähnlich nah dran an dem Gewerbegebiet „Steeg Teil C“. Aus seiner Sicht müsse im Bebauungsplan explizit stehen, dass „die Anwohner die zu erwartende Lärmentwicklung erdulden müssen“.

Lärmschutzgutachten wird in Bebauungsplan aufgenommen

Bürgermeister Einwang warnte davor, Formulierungen im Bebauungsplan zu verwenden, die juristisch nicht einwandfrei sind. Sonja Thalmeier (Grüne/Unabhängige), selbst Architektin, meinte, dass es auch ausreichend sei, das Lärmschutzgutachten in den Hinweisen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Schließlich verständigte sich der Marktgemeinderat mit zwei Gegenstimmen, im Bebauungsplan auf das Lärmschutzgutachten hinzuweisen.

Ebenfalls Diskussionsbedarf bestand bei der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, die unter anderem ansprach, dass bei der Bebauung auf das Prinzip „Innen vor außen“ geachtet werden müsse. In diesem Zusammenhang solle auch darauf geachtet werden, dass die Eingriffe in „Natur und Landschaft“ so gering wie möglich sein sollten. Dabei verwies Bürgermeister Einwang auf ein sogenanntes Leerstandskataster.

Auf Nachfrage von Karl-Heinz Kammerer erläuterte Andreas Bobenstetter von der Bauverwaltung, dass mit dem Leerstandskataster alle Baulücken im Bereich des Marktes erfasst werden und auch geplant ist, die Leerstände zu protokollieren. Einwang ergänzt, dass dieses Kataster in Zukunft bei der Genehmigung von Bau- oder Gewerbegebieten durch die Regierung von Oberbayern eine wichtige Rolle spielen kann.

Leerstandskataster kann Bebauungsplan nicht kippen

Das führte Dritte Bürgermeisterin Maria Vitzthum zu der Frage, ob der Bebauungsplan aufgrund dieses Leerstandskatasters noch gekippt werden kann. Hier konnte der Bürgermeister aber Entwarnung geben. Da müssten alle freie Flächen beziehungsweise Leerstände verfügbar sein oder von der Gemeinde gekauft werden können.

Keine Diskussion gab es zu den Anregungen aus dem Landratsamt, sie werden in die Planung miteingearbeitet. Bei der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim, die unter anderem auf Starkregenereignisse und die notwendige Entwässerung verwies, erinnerte Maria Vitzthum daran, dass man in Zukunft konsequenter auf einen vernünftigen Abfluss bei Starkregen achten müsse.

Bürgermeister Einwang versicherte, dass das bei der nächsten Besprechung der Planung miteingearbeitet wird.

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