Weil ihnen die Vorgaben im Bebauungsplan nicht gefallen
Ampfinger wollen Häuser um zwei Meter verschieben: Kann die Gemeinde Bauherren vertrauen?
- VonJörg Eschenfelderschließen
Kann die Gemeinde einem Bauherren vertrauen oder sollte sie aus ihren Erfahrungen lernen? Das diskutierten die Ampfinger Gemeinderäte kontrovers mit der Verwaltung.
Ampfing – Was wiegt schwerer? Die schlechten Erfahrungen der Vergangenheit oder das Vertrauen in die guten Absichten eines Bauherren? Das beschäftigte Ampfings Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung.
Ausgangspunkt war ein Antrag der neuen Eigentümer der Parzellen 26 bis 28 im Baugebiet „Schickinger Straße – Süd“. Sie beantragten, das Baufenster zu ändern, um ihre Häuser nach Norden näher an die Kiefernstraße heranzurücken. Im Bebauungsplan ist ein Abstand von fünf Metern zur Straße vorgeschrieben. Die Eigentümer wollen ihn auf drei Meter verkürzen. Denn nach den aktuellen Vorgaben hätte ihr Garten an der Südseite, wenn das Baufenster voll ausgeschöpft wird, nur eine Tiefe von sechs Metern.
Bürgermeister Josef Grundner (CSU) ging mit der ablehnenden Haltung der Verwaltung in die Diskussion. Er verwies auf die bereits acht gebauten Doppelhaushälften: „Bisher wurden alle Vorgaben eingehalten.“
Außerdem gebe es noch zwei weitere Probleme: Laut Bebauungsplan sind an der Nord-Seite Bäume zu pflanzen; diese hätten dann keinen Platz mehr, sind aber als „Minimierungsmaßnahme bezüglich des benötigten naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs“ vorgeschrieben. „Bei drei Meter kann man keinen Baum mehr pflanzen“, so Grundner. Dr. Marcel Huber (CSU) hinterfragte den Sinn dieser Vorschrift: „Nur wo Licht ist, wachsen Bäume.“ Aus seiner Sicht wären Sträucher ein geeigneter Ersatz.
Die eigentliche Diskussion entzündete sich dann an einem anderen Punkt und drehte sich im Wesentlichen darum, wieviel Vertrauen den Bauwerbern entgegengebracht wird. Denn: Das gewünschte Verschieben des Baukörpers würde dazu führen, dass bei einem Kelleraushub ein Baugrubenverbau wegen der Nähe zur Straße zwingend erforderlich sei.
Genau deshalb sprach sich die Verwaltung gegen die gewünschten zwei Meter aus: Der erforderliche Baugrubenverbau werde nämlich „oft ignoriert“. Dies führe dann zu Rissen oder Setzungen in den Straßen. „Wenn der Baugrubenverbau gescheit gemacht wird, kostet das auch Geld“, so Grundner. Auch müsste die Verwaltung die Einhaltung eigens kontrollieren. Die Verwaltung schlug daher eine Verschiebung um einen Meter vor; dann könnten die Bauherren ohne Baugrubenverbau auskommen.
Gemeinderat Bernhard Kneißl (UWG) konnte die Bedenken der Verwaltung zwar verstehen, meinte aber: „Wir sollten die Wünsche der Bauwerber ernst nehmen.“ Auch Alexander Eisner (CSU) sprach sich dafür aus, den Bebauungsplan zu ändern, um die Wünsche der Eigentümer zu erfüllen: „Wir haben das an anderer Stelle auch schon gemacht.“ Beim erforderlichen Baugrubenverbau sah er kein Problem. Dem stimmte Dr. Marcel Huber (CSU) zu: „Es ist Sache des Bauwerbers, das Risiko und die Kosten zu tragen.“
Bauamtsleiter Alois Wilhelm verwies auf die Erfahrungen: „Die können alles versprechen, aber dann kommt der Bagger und in der Realität steht man dann vor Tatsachen.“ Da werde der erforderliche Baugrubenverbau eben nicht gemacht, „weil es sonst zu teuer ist“. Grundner ergänzte: „Wir sind gebrannte Kinder.“
Das konnte Eisner nicht überzeugen: Er warb weiter für Vertrauen in die Bauwerber, forderte notfalls eine Beweissicherung auf deren Kosten sowie einen Aushub unter Aufsicht, falls sie überhaupt einen Keller ausheben. Stefan Gillhuber (CSU) verwies auf seine eigenen Erfahrungen und unterstrich: „Diese Kosten musst du als Bauwerber tragen.“
Am Ende der Diskussion stimmten dann alle Gemeinderäte gegen die ablehnende Haltung der Verwaltung und votierten einstimmig dafür, die gewünschte Verschiebung um zwei Meter nach Norden zu ermöglichen und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Diese Kosten tragen die Eigentümer. Außerdem wurden die Bauherren darauf hingewiesen, dass Sie die Kosten für eine eventuelle Beweissicherung sowie für eventuelle naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu tragen haben.