- vonMarkus Honervogtschließen
Selten hat eine Baumfällaktion so die Gemüter bewegt: Der Kahlschlag auf einem großen Grundstück an der Töginger Straße hat Bürger und Politiker auf den Plan gerufen. Wo früher viele alte Bäume standen, sollen jetzt viele Wohnungen entstehen. Zu viele, sagen die Kritiker.
Mühldorf – Die Reaktionen von Anwohnern und Politikern auf den Kahlschlag auf einem Grundstück an der Töginger Straße sind eindeutig: Sie protestieren gegen die Fällaktion vieler alter Bäume auf dem Gelände gegenüber des Landratsamts. Am heutigen Dienstag befasst sich der Bauausschuss des Mühldorfer Stadtrats mit den Plänen für das Grundstück. Auch an denen gibt es bereits Kritik.
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Ärger über zu viele neue Wohnungen
Der Ärger über den Kahlschlag ist noch nicht verflogen, das bahnt sich neuer an. Denn die Pläne des Bauherrn auf dem Grundstück stoßen bei Nachbarn schon auf Ablehnung, bevor sie öffentlich bekannt geworden sind.
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Laut Tagesordnung des Bauausschusses sollen dort Mehrfamilienhäuser und unter Umständen Reihenhäuser mit bis zu insgesamt 34 Wohneinheiten entstehen, wo vorher nur eine große Villa stand. Eine Leserin der OVB-Heimatzeitungen spricht in einer Email von „Gewinnmaximierung und Maximalverdichtung“.
Keine Zustimmung zur Baumfällung nötig, aber...
Das Landratsamt hat am Montag auf Anfrage mitgeteilt, dass für die Fällung der Bäume keine Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde notwendig gewesen sei. Es handele sich um eine „gärtnerisch genutzte Grünfläche. Da keine Zustimmung zum Fällen der Bäume erforderlich ist, kann die Baumfällung nicht durch die Naturschutzbehörde geahndet werden“, heißt es in der Stellungnahme.
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Damit ist die Beurteilung des Vorgangs durch die Behörden aber nicht abgeschlossen. Denn das Landratsamt schreibt weiter: „Unabhängig davon sind bei Baumfällungen jedoch die gesetzlichen Artenschutzbelange zu berücksichtigen.“ Die Naturschutzbehörde habe im Rahmen einer Bauvoranfrage auf die gesetzlichen Artenschutzbelange hingewiesen. „Da die Fällungen nicht abgestimmt wurden, ist im Nachgang zu ermitteln, ob beziehungsweise inwieweit durch die Maßnahme artenschutzrechtliche Belange betroffen sein können.“ Davon abhängig sei zu prüfen, ob und in welchem Umfang im noch anstehenden Baugenehmigungsverfahren Kompensationsmaßnahmen angeordnet werden können.
Neues Baugebiet auf in Mühldorf Süd
Zu einer sogenannten innerstädtischen Nachverdichtung könnte es auch in Mühldorf Süd zwischen Rottstraße und Trostberger Straße kommen. Die Stadt will für das Gebiet dort einen Bebauungsplan aufstellen. In dem breiten Grünstreifen stehen derzeit einige Einfamilienhäuser.
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