Über einen Einspruch von Alois und Johanna Hartl gegen die Außenbereichssatzung „Hundberg“, hat Bürgermeister Alfons Mittermaier (UWG) in der jüngsten Sitzung des Taufkirchener Gemeinderats informiert.
Taufkirchen – Der Hof der Hartls ist in der Außenbereichssatzung Hundberg nicht enthalten. Deshalb habe das Ehepaar Einspruch eingelegt. „Wir waren immer aufgeschlossen bei früheren Bauvorhaben gegenüber der Gemeinde“, so Alois Hartl.
Die Erstellung solcher Satzungen ist nach den Worten von Bürgermeister Mittermaier eine freiwillige Entscheidung der Gemeinde. Eine Aufnahme des Hartl-Anwesens sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die Satzung, die dazu dient, im Außenbereich die Errichtung vor allem von Wohngebäuden zu erleichtern, wurde daraufhin einstimmig beschlossen. fim