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Leserbrief

Zu Bittstellern degradiert

Zum Leitartikel „Längst überfällig“ zum neuen Infrastrukturgesetz vom 13. Februar (Seite 2):

Jetzt wird das neue Infrastrukturgesetz als Lösungsweg glorifiziert. Dabei haben die Parteien und Regierungen die Lähmungen bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten selbst herbeigeführt. Nehmen wir die ausufernde Bürgerbeteiligung: Beispielhaft sind da beim Brennerbasistunnel die vielen Trassenvarianten zu nennen, mit denen ohne Not ein ganzer Landstrich in Aufruhr und Unruhe versetzt wurde. Der Erkenntnisgewinn war bescheiden. Ein weiteres gravierendes Negativbeispiel ist die Entscheidung der CSU, die Stromtrassen aus dem Norden nach Bayern erdverlegt zu bauen. Das Ergebnis ist eine Zeitverzögerung um circa zwölf Jahre, maximale Kosten zulasten der Verbraucher, maximale Schäden auf privaten Grundstücken und maximale Probleme bei den Genehmigungsverfahren.

Begrüßenswert ist die Einschränkung von Klagen durch Verbände. Dies ist deshalb schon richtig, da ja zum Beispiel Naturschutzinteressen ohnehin schon von fundierten Fachbüros bewertet und anschließend von den Naturschutzbehörden abgesegnet werden müssen. Leider wird aber völlig ausgeblendet, dass insbesondere Infrastrukturleitungen in der Regel in privaten Grundstücken verlegt werden müssen. Hier treten nach wie vor viele Vorhabenträger bei den Grundeigentümern wie mittelalterliche Lehensherren auf. Dieses Gebaren wird durch das neue Infrastrukturgesetz noch gefördert. Die Grundeigentümer werden bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und bei der Geltendmachung ihrer Schäden zu Bittstellern degradiert. Viele Probleme bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben sind deshalb nicht den Genehmigungsabläufen anzulasten, sondern der Unfähigkeit der Vorhabenträger.

Franz-Xaver Thielmann

Feldkirchen-Westerham

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