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Übergroßes Parlament gehört verkleinert

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Mit der Abstimmung über die Reform des Bundeswahlgesetzes soll eine Verkleinerung des Parlaments nach der nächsten Bundestagswahl erreicht werden.
Mit der Abstimmung über die Reform des Bundeswahlgesetzes soll eine Verkleinerung des Parlaments nach der nächsten Bundestagswahl erreicht werden. © picture alliance/dpa

Zur aktuellen Berichterstattung über die Reform des Wahlrechts (Politikteil):

Über die geplante Wahlrechtsreform wurde schon viel geschrieben, daher nur so viel: warum künftig 630 Abgeordnete und nicht 598? Denn selbst mit 598 Abgeordneten hätten hauptsächlich die Grünen immer noch ein „gutes Geschäft“ gemacht, haben sie sich doch mit über 100 zusätzlichen Stellen gut ausgestattet – für Leute, die bei Wahlen nicht gewählt werden können! Dazu passt eigentlich nur noch, dass gewählte Personen nicht in den Bundestag einziehen sollen, dafür aber von Parteien vorgesehene Listenkandidaten – die aber im Grunde nicht gewählt werden können. Es riecht ein wenig nach beginnender Diktatur im demokratischen Gewand.

Ebenso ist es gleichgültig, welche Partei die Menschen wählen, solange es den Begriff der „rechnerischen Mehrheiten“ gibt. Selbst, wenn eine Partei 49 Prozent der Wählerstimmen erhalten sollte, möchte die Politik festlegen, welche und wie viele Parteien eine Koalition bilden, nur um den eigentlichen Wahlsieger zu überstimmen. Und dann stellen sich Politiker hin und wollen dem Wahlvolk vermitteln, dass sie den Wählerauftrag erhalten hätten und die Wähler genau diese Koalition gewollt hätten. Wie wäre es denn, wenn man neben den Parteien auch mögliche „Wunsch-Koalitionen“ auf dem Wahlzettel auswählen könnte – für den Fall, dass eine einzelne Partei nicht die erforderliche Stimmenmehrheit erzielt?

Das ganze Dilemma ließe sich ein wenig einfangen, wenn die Zugehörigkeit zum „politischen System“ auf zehn, maximal 15 Jahre begrenzt würde. Dann nämlich bestünde für jeden Abgeordneten, der von den Parteien gewählt und von den Wählern über die Liste bestenfalls nur abgenickt wurde, die „Gefahr“, ins „richtige Leben“ zurückzumüssen und dann selbst mit dem konfrontiert zu werden, was man vorher beschlossen hat.

Karsten Bonk

Rosenheim

Der Deutsche Bundestag hat gemäß Bundeswahlgesetz 598 Sitze. Durch Ausgleichs- und Überhangmandate waren es dann 2005 614, 2013 709, und im aktuellen Parlament sind es 736 Sitze. Es ist dem Bürger nicht zu vermitteln, dass das Bundesparlament in fast zwei Jahrzehnten keine Wahlrechtsreform zustande gebracht hat, um die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 598 zurückzuführen.

Nun ist das Thema durch den Bundestagsbeschluss auf der Agenda und alle Parteien werden sich daran messen lassen müssen, wie ernst es ihnen damit ist, die ursprünglich vorgesehene Parlamentsgröße wieder zu erreichen. Zumindest dieses Ziel sollte allein aus Effizienz- und Kostengründen Konsens sein. Wer sich nicht ernsthaft darum bemüht, muss sich nachsagen lassen, aus parteipolitischen Gründen teure und unnötige Ausgaben durch zusätzliche Parlamentssitze zu verursachen.

John Pudenz

Prien

Dass der Bundestag kleiner werden muss, erklärt sich von selbst. Jetzt tritt das ein, was ich vor langer Zeit einmal in einem Gespräch mit Alois Glück thematisiert habe. Zu der Zeit war ich noch Vorsitzender der Senioren-Union in Übersee. Wenn die CSU als Regionalpartei bundesweit keine Mehrheit mehr bekommen kann, wird sie bald das Weite suchen müssen. Denn hier sollte man auch so ehrlich sein: Die CSU wird bundesweit nicht mehr die Stimmen zusammenbekommen, die sie braucht, um Regierungsverantwortung zu erlangen.

„Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!“ Die CSU sollte jetzt schleunigst in die übrigen 15 Bundesländer gehen und die Partei dort aufbauen – und die CDU sollte sich auf Bayern ausdehnen. Somit wären beide Parteien in Deutschland wählbar und die CSU bräuchte keine Angst zu haben, an der Fünf-Prozent-Hürde zu scheitern. Das hat den Vorteil, dass beide Parteien, auch wenn sie denn selbstständig handeln und jeweils ihre eigenen Kandidaten aufstellen, gemeinsam an einen Strang ziehen.

Sieht man das Ergebnis von 2021, erreichten CDU und CSU mit den Erststimmen zusammen 28,5 Prozent, während die Zweitstimmen mit 25,5 Prozent zu Buche schlugen. Die von mir vorgetragene Konstellation hätte den Reiz, dass die beiden Parteien zusammen 40 Prozent der Stimmen bundesweit holen könnten. Dies wäre ein enormer Gewinn für die christlichen Parteien. An Wahlständen in anderen Bundesländern wurde immer wieder mal zu mir gesagt: „Würde die CSU hier wählbar sein, bekäme sie meine Stimme.“ Diese Aussage gilt für beide Parteien bundesweit.

Dieter Schneider

Schleching

Dies müsste die CSU doch mit Genugtuung erfüllen, wie eng sich die Ampel an das Bayerische Landeswahlgesetz hält und es als Vorbild nimmt. Auch hier kann es sein, dass der Wahlkreissieger kein Mandat erhält. Auch hier gibt es keine Grundmandatsklausel. Aber es ist halt ein Unterschied, ob dies die Ampel macht, auch wenn es in Bayern selbst schon lange Usus ist.

Horst Tidhalm

Waldkraiburg

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