Steuergesetz muss angepasst werden
Zum Bericht „Der Finanzminister will die Bürger wegen der hohen Inflation entlasten“ (Politikteil):
Der Staat blockiert schon im Paragrafen 12 des Einkommenssteuergesetzes, welcher klar regelt, dass Kosten der privaten Lebensführung steuerlich nicht abzugsfähig sind. Dazu zählen Grundnahrungsmittel, Kosten für Wohnraum und so weiter. Eine Reform dieses Paragrafen, den ich seit meiner Ausbildung vor 42 Jahren an der Landesfinanzschule Bayern unverändert sehe, ist erforderlich. Der Staat hat hohe Einnahmen – beispielsweise in der Besteuerung der Mieteinnahmen aufgrund der ständig steigenden Inflation.
Helmut Materna
Mühldorf