Schutzflächewird ignoriert
Zum Bericht „Dritter Versuch für Bauantrag“ (Lokalteil):
Im Bebauungsplan der Gemeinde Kraiburg von 1985 wurde eine Schutzfläche ausgewiesen, die das benachbarte Wohngebiet vor schädlichen Einflüssen durch das Gewerbegebiet schützen soll – hier speziell vor Belastungen durch Lärm und Staub.
Durch die mittlerweile getroffenen Entscheidungen der Gemeinde gewinnt man den Eindruck, dass behördlicherseits das Vorhandensein und die Gültigkeit dieser Schutzfläche ignoriert werden.
Es ist unverständlich, dass sich Fuhrunternehmen direkt neben einem Wohngebiet innerhalb dieser Schutzfläche ansiedeln dürfen. Zudem sind Grundstücksgröße und Zufahrten absolut ungeeignet für einen Betriebsablauf mit schweren Lastzügen.
Franz Oberbacher
Kraiburg