Politiker hätten besser vorher nachgedacht
Zum Kommentar „Die Freibeträge gehören angepasst“ (Politikteil):
In dem Kommentar zu den Freibeträgen zur Erbschaftsteuer heißt es, Bayerns Finanzminister Albert Für acker und Bundesfinanzminister Christian Lindner sollen über höhere Freibeträge nachdenken. Es wäre besser, sie hätten vorher nachgedacht. Es gibt verschiedene Arten von Steuergesetzen, hier ist ein Landesgesetz betroffen. Laut Statistischem Bundesamt ist eine Landessteuer wie folgt festgelegt: „Steuern, deren Aufkommen den Ländern zusteht. Die Landessteuern umfassen die Vermögen-, Erbschaft-, Grunderwerb-, Rennwett- und Lotterie-, Feuerschutz- und Biersteuer.“ Also hat auch der Bundesrat die Folgen des Gesetzes für der Oma klein Häuschen bedacht. Bei der Grundsteuer wurde Einspruch erhoben, sie wurde geändert. Oder braucht die CSU für die Wahlen 2023 einen Schlager? Sie rette der Oma klein Häuschen!
Peter Eschenfelder
Waldkraiburg