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Nichtstun in Sachen Waldbad ist keine Option

Zum Bericht „Zwischen Neubau und Verfall“ (Lokalteil):

Ich schlage vor, aus dem Waldbad ein Waldbaden zu machen. Hier lässt sich eine maximale Kosteneinsparung erzielen. Die Schließung sämtlicher Wasserflächen bedingt auch die Schließung des Sanitärtraktes.

Das Thema Toiletten wird via Toilettenwägen gelöst. Der Verpflegungstrakt ist dann auch nicht mehr notwendig, Besuchern wird erlaubt, Brotzeit auf den üppig zur Verfügung stehenden Liegewiesen einzunehmen. Gegebenenfalls sind noch ein paar Bäume und ein Spindelrasenmäher anzuschaffen.

Bezüglich der Öffnungszeiten ist allerdings noch ein Stadtratsbeschluss herbeizuführen, gleichfalls müssen Vertreter der Naturschutzbehörde noch gehört werden. Dementsprechend kann augenblicklich zur Wiedereröffnung, wann auch immer, kein Termin genannt werden.

Wolfgang Schraml

Waldkraiburg

Zu den Äußerungen des Waldkraiburger Bauamtleiters, nichts zu tun und das Bad womöglich dem Verfall preiszugeben, möchte ich nur zwei Auszüge aus Vorschriften des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zitieren, die für sich selbst sprechen. Einen weiteren Kommentar braucht es nach dem Lesen dieser beiden kurzen Texte dann eigentlich nicht mehr. „Art. 3 [Gemeindliche Rücksichtnahme] Die Gemeinden nehmen bei ihrer Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Bauleitplanung, auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auf die Erhaltung von Ensembles, angemessen Rücksicht.“ Anmerkung: Die Stadt Waldkraiburg ist auch eine Gemeinde. „Art. 4 [Erhaltung von Baudenkmälern] (1) Die Eigentümer ... von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen.“

Hermann Karosser

Mühldorf

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